Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit

  1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden
  2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden

Die Pausen von 30 bzw. 60 Minuten können in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

(Quelle: Arbeitsschutz NRW)

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