Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden
- 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
Die Pausen von 30 bzw. 60 Minuten können in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
(Quelle: Arbeitsschutz NRW)