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Um den Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt zu stärken, haben alle Jugendämter in der StädteRegion Aachen gemeinsam mit freien Trägern der Jugendhilfe (Vereine, Verbände, kirchliche Träger, etc.) ein Jugendschutzkonzept für die StädteRegion Aachen erarbeitet.

Hintergrund sind auch die Bestimmungen aus dem Bundeskinderschutzgesetz gemäß § 72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ (hier klicken).

Das Gesetz schreibt vor, dass ehrenamtlich tätige Personen, die aufgrund bestimmter Straftaten einschlägig vorbestraft sind, davon abgehalten werden, Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, zu betreuen, zu erziehen oder auszubilden oder zu ihnen einen vergleichbaren Kontakt pflegen.

Um den Jugendschutz im Ehrenamt zu gewährleisten, unterstützen die örtlich zuständigen Jugendämter die freien Träger in ihrer wertvollen Arbeit und schließen mit ihnen eine gemeinsame Vereinbarung ab.

Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf folgenden Unterseiten in dieser Rubrik (siehe Menü links):

  • Informationen für freie Träger
  • Informationen für Ehrenamtliche
  • Vereinbarungen (Muster)
  • Vordrucke (Muster)
  • Ansprechpartner_innen
  • Fragen & Antworten
  • Liste der Träger, die eine Vereinbarung mit ihrem Jugendamt abgeschlossen haben

Zu Fragen rund um das Jugendschutzkonzept wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson im Jugendamt Ihrer Kommune (hier klicken).