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Um den Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt zu stärken, haben alle Jugendämter in der StädteRegion Aachen gemeinsam mit freien Trägern der Jugendhilfe (Vereine, Verbände, kirchliche Träger, etc.) unter dem Titel „Schau` hin und tu` was!“ Informationen und Hilfestellungen erarbeitet.

Hintergrund sind die Bestimmungen aus dem Bundeskinderschutzgesetz gemäß § 72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“, welches am 01.01.2012 in Kraft trat (hier klicken).

Das Gesetz schreibt vor, dass ehrenamtlich tätige Personen, die aufgrund bestimmter Straftaten einschlägig vorbestraft sind, davon abgehalten werden, Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, zu betreuen, zu erziehen oder auszubilden oder zu ihnen einen vergleichbaren Kontakt pflegen.

Um den Jugendschutz im Ehrenamt zu gewährleisten, unterstützen die örtlich zuständigen Jugendämter die freien Träger in ihrer wertvollen Arbeit und schließen mit ihnen eine gemeinsame Vereinbarung ab.

Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf folgenden Unterseiten in dieser Rubrik (siehe Menü links):

  • Informationen für freie Träger
  • Informationen für Ehrenamtliche
  • Vereinbarungen (Muster)
  • Vordrucke (Muster)
  • Ansprechpartner_innen
  • Fragen & Antworten
  • Liste der Träger, die eine Vereinbarung mit ihrem Jugendamt abgeschlossen haben

Mit dem Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW am 01.05.2022 sind alle Träger von Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen sowie Einrichtungen oder Angebote mit Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz) verpflichtet, auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von „Kinderschutzkonzepten“ hinzuwirken.

Dazu hat die oben genannte Arbeitsgemeinschaft ebenfalls Informationen zur Erstellung eines individuellen „Schutzkonzeptes“ erarbeitet, die die Überschrift trägt: „Mein Verein. Mein sicherer Ort.“. Eine Infobroschüre richtet sich dabei vor allem an ehrenamtlich geführte Vereine und Träger und bietet eine einfache Anleitung, ein eigenes, passgenaues Schutzkonzept zu erstellen (hier klicken).

Bei Fragen rund um das Thema „Jugendschutz im Ehrenamt“ wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson im Jugendamt Ihrer Kommune (hier klicken).