Steuerungsgruppe „Im Blick – Frühe Hilfen/ Kinderschutz“

Präambel:

Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen und das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen sind schon seit vielen Jahren im Bereich der Frühen Hilfen/ dem Kinderschutz tätig. Durch Abstimmung in diversen Arbeitsgruppen bzw. durch öffentlich – rechtliche Vereinbarung gehen die Ämter bereits viele Wege gemeinsam zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und Familien in der StädteRegion. Dieser gemeinsame Weg soll fortgesetzt und intensiviert werden. In der Steuerungsgruppe „Im Blick – Frühe Hilfen Kinderschutz“ findet ab 2014 eine gemeinsame strategische Abstimmung zu Themen der Frühen Hilfen/ des Kinderschutzes unter Berücksichtigung der Eigenständigkeit der lokalen Netzwerke in den einzelnen Jugendamtsbereichen in der StädteRegion statt.

1. Ziel und Aufgaben der Steuerungsgruppe

Die gemeinsame strategische Ausrichtung der Frühen Hilfen/des Kinderschutzes in der StädteRegion Aachen wird in folgenden Zielen und Aufgaben der Steuerungsgruppe konkret:

  • Koordination und Standardisierung der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes in der StädteRegion
  • Informationsmanagement zwischen der Steuerungsgruppe, den bestehenden Arbeitsgruppen (die teilweise weitere in § 3 Abs. 2 KKG genannte Partner beteiligen) und den unabhängigen lokalen Netzwerken in den Jugendamtsbereichen
  • Ideenaustausch zwischen den lokalen Netzwerken
  • Durchführung gemeinsamer Kampagnen zur Vermittlung des Anliegens in der Öffentlichkeit und zur Sicherung des Kinderschutzes als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
  • Durchführung von gemeinsamen Aktionen zur Vermittlung des Anliegens an die Zielgruppe der  Familien und weiterer mit der Aufgabe der Erziehung betrauter Personen
  • weitere Akquise und Einbindung der partnerschaftlichen Unterstützung von Industrie, Handel und Gewerbe, Verbänden und Institutionen im Netzwerk zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes, das am 20.09.2010 gegründet wurde.

2.  Mitglieder der Steuerungsgruppe und Entscheidungsbefugnis

Stimmberechtige Mitglieder der Steuerungsgruppe sind die Jugendämter in der StädteRegion Aachen und das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen. In der Regel nehmen pro Jugendamt und für das Gesundheitsamt jeweils zwei mit den Aufgabenfeldern Frühe Hilfen/Kinderschutz betraute Personen teil. Ständige Mitglieder in der Steuerungsgruppe sind in der Regel die Arbeitsgruppenleiter-/ Teamleiter/innen bzw. Mitarbeiter/innen, die in der Sitzung entscheidungsbefugt sind.
Ständiges beratendes Mitglied der Steuerungsgruppe ohne Stimmrecht ist ein/e Vertreter/in des Polizeipräsidenten Aachen (Kriminalkommissariat 44/ Vorbeugung).
Die Steuerungsgruppe legt mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und ggf. nach Rücksprache mit den jeweiligen Jugendamtsleitungen fest, welche Maßnahmen, Aktionen und Projekte realisiert werden. Jedes Jugendamt und das Gesundheitsamt hat eine Stimme.

3. Gestaltung der Zusammenarbeit

3.1 Informationsmanagement mit anderen Arbeitsgruppen
Die bestehenden themenverwandten Arbeitsgruppen sind im Schaubild (Anlage 1) dargestellt. Weitere temporäre Arbeitsgruppen können bei Bedarf gegründet werden (s. Punkt 3.3). Die Steuerungsgruppe bestimmt jeweils ein Mitglied, das verantwortlich den Informationsaustausch mit der Arbeitsgruppe übernimmt.

3.2 Informationsmanagement mit den lokalen Netzwerken
Die lokalen Netzwerke legen fest, welche Person als Mitglied der Steuerungsgruppe das Informationsmanagement zum lokalen Netzwerk verantwortlich übernimmt. Dieses Mitglied berichtet in der Steuerungsgruppe regelmäßig aus der Arbeit des lokalen Netzwerks und umgekehrt. Somit kommuniziert jedes Jugendamt die Inhalte und Ziele der Steunerungsgruppe mit den Kooperationspartnern seines eigenen Zuständigkeitsbereiches selbstständig.

3.3 Durchführung von Maßnahmen, Kampagnen, Aktionen und Projekten
Die Steuerungsgruppe kann die Durchführung von Maßnahmen, Kampagnen, Aktionen und Projekten beschließen. Die Verantwortung für deren Durchführung liegt bei allen beteiligten Jugendämtern und je nach Art ebenfalls beim Gesundheitsamt. Die Jugendämter und das Gesundheitsamt bringen gleichermaßen Ressourcen zur Umsetzung der Ziele der Netzwerkarbeit und zur Umsetzung der Maßnahmen ein.
Die Steuerungsgruppe prüft zunächst, ob die Umsetzung einer beschlossenen Maßnahme durch eine bereits bestehende Arbeitsgruppe mit deren Einverständnis möglich ist.
Besteht diese Möglichkeit nicht, delegiert die Steuerungsgruppe die Umsetzung in temporäre zu gründende Arbeitsgruppen. Die Delegation von Entscheidungsbefugnis an diese Arbeitsgruppen ist möglich. Der Rahmen wird bezüglich der einzelnen Projekte festgelegt.
Um eine zügige Abwicklung der geplanten Maßnahmen und Projekte sicherzustellen, verpflichten sich die Mitglieder, in den temporären Arbeitsgruppen gemeinsame Vereinbarungen zeitnah in die Praxis umzusetzen. Die Leiter/innen der temporären Arbeitsgruppen übernehmen verantwortlich die Zuständigkeit für die der Gruppe übertragenen Projekte im Rahmen der an sie delegierten Entscheidungsbefugnis.

4. Geschäftsführung der Steuerungsgruppe

Das A 51 der StädteRegion Aachen übernimmt bis auf Weiteres die geschäftsführenden und koordinierenden Aufgaben der Steuerungsgruppe. Zu diesen Aufgaben gehören:

  • Einladung, Moderation und Dokumentation der Sitzungen der Steuerungsgruppe.
  • übergreifende organisatorische Angelegenheiten, die nicht einem Projekt einer Unterarbeitsgruppe zuzuordnen sind.
  • Abwicklung der Finanzangelegenheiten (z. B. Einnahme und Ausgabe von Spenden-/Sponsorengeldern, Ausstellen von Spendenbescheinigungen)
  • Beteiligung der Jugendamtsleiterrunde (JAL) durch Vorlagenerstellung
  • In Angelegenheiten mit städteregional übergreifendem Charakter sowie der Repräsentation der Steuerungsgruppe ist das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen (A51) Ansprechpartner gegenüber Dritten.

5. Beteiligung der Leitungsebene

Die jeweiligen Jugendamtsleiter/innen werden kontinuierlich über die Fortschritte der Netzwerkarbeit durch die Mitglieder der Steuerungsgruppe informiert.

Das A 51 der StädteRegion Aachen übernimmt die Beteiligung der JAL im Sinne einer regelmäßigen Information oder zwecks Beschlussfassung, wenn von Seiten der Steuerungsgruppe der Bedarf besteht. Unbenommen davon kann jedes Jugendamt bzw. das Gesundheitsamt einen TOP in die JAL einbringen, wenn es von sich aus Bedarf sieht.

Der/die Leiter/in des Gesundheitsamtes wird durch die Vertreter/innen des Gesundheitsamtes in der Steuerungsgruppe kontinuierlich informiert und beteiligt. Wenn in der JAL Beschlüsse herbeigeführt werden, ist der Beschlussvorschlag im Vorfeld mit dem/ der  Leiter/in des Gesundheitsamtes abzustimmen. Auf Wunsch wird er in die jeweilige Sitzung der JAL eingeladen.

6. Gestaltung der Sitzungen der Steuerungsgruppe

Am Ende jeder Sitzung werden die TOP’s für die nächste Sitzung gemeinsam gesammelt und benannt. Damit übernehmen alle Beteiligten die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung der städteregionsweiten Netzwerkarbeit.

Zu Sitzungen der Steuerungsgruppe lädt das A 51 der StädteRegion Aachen mit einer Frist von 14 Tagen zu den benannten Tagesordnungspunkten ein. Weitere TOP‘s sind bis spätestens sieben Tage vor der Sitzung bei A 51/StädteRegion anzumelden.

Sofern weitere Themen aus inhaltlichen oder organisatorischen Gründen keinen Aufschub dulden oder einen zeitnahen Klärungsbedarf erfordern, können die stimmberechtigten Mitglieder mit einfacher Mehrheit die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung beschließen.

Zu den Sitzungen der Steuerungsgruppe können Gäste zugelassen werden, sofern deren Anwesenheit, z.B. in beratender Funktion, notwendig ist und der Teilnahme durch die stimmberechtigten Mitglieder in der vorangegangenen Sitzung oder im Umlaufverfahren (per Mail, telefonisch) zugestimmt wurde.

7. Verwendung der Finanzmittel

In erster Linie werden zur Verfügung stehende Finanzmittel (im Haushalt der StädteRegion eingestellter Sockelbetrag und alle weiteren eingehenden Gelder) für Maßnahmen, Kampagnen, Aktionen und Projekte verwendet, die in der gesamten StädteRegion Wirkung haben, da es sich um eine städteregionsweite Netzwerkarbeit handelt.

Die Steuerungsgruppe entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, für welche Maßnahmen, Kampagnen, Aktionen und Projekte die Finanzmittel eingesetzt werden und in welcher Höhe dies geschieht.

Sollten Finanzmittel übrig bleiben, werden sie bei Bedarf auf lokale Maßnahmen verteilt. Dabei ist auf Ausgewogenheit unter den beteiligten Kommunen zu achten.

Eingehende Spenden bzw. Sponsorengelder werden zentral auf einem dafür eingerichteten Spendenkonto der StädteRegion Aachen für den Kinder- und Jugendschutz gesammelt.

8. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt durch Beschluss der JAL vom 07.04.2014 mit sofortiger Wirkung in Kraft und löst die Geschäftsordnung für die Steuerungsgruppe „Frühe Hilfen“ in Angelegenheiten des Netzwerks zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes vom 01.10.2012 ab.