Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.

An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind!

Die Jugendämter in der Städteregion Aachen sind:

AachenAlsdorfBaesweilerEschweilerHerzogenrathMonschau, Roetgen und SimmerathStolbergWürselen

Wie ist ein Jugendamt strukturiert?

Das Jugendamt steht Bürgerinnen und Bürgern in jedem (Land-)Kreis und in vielen Städten zur Seite. In manchen Orten hat es andere Namen, z. B. „Fachbereich Jugend” oder „Fachbereich Familie”.

Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt.

Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen: dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung. Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages bzw. Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.

Die Verwaltung des Jugendamts setzt die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die im SGB VIII beschriebenen Aufgaben wahr. Sie bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese. Im Jugendamt arbeiten in erster Linie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Verwaltungskräfte. Leiterinnen und Leiter der Jugendämter sind ausgewiesene Fachleute mit meist langjähriger Berufserfahrung.