Ja, der Teenie Pop macht´s möglich – und es war schon immer so: nicht erst seit den Beatles wollen kreischende Kids ihren Idolen nah sein. Und der Konflikt fängt zuhause schon an. Darf ich mit 8, 10, 12 oder 14 Jahren da hin, zum Konzert, oder nicht? Die anderen dürfen…

Eltern sind dann immer in Zugzwang, entweder zu erlauben (mit mulmigen Gefühl aber schnell entschärften Konflikt), oder auch für das Kind nachvollziehbare Argumente zu liefern, einen Konzertbesuch zu verbieten.

Das Jugendschutzgesetz legt viele Dinge in die Verantwortung der Eltern. Sie müssen entscheiden, ob das Wohl Ihres Kindes gewahrt bleibt, wenn es ein Konzert besucht.

Bei einem Konzert handelt es sich nicht um eine reine Tanzveranstaltung im Sinne des § 5 Jugendschutzgesetz, womit die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen nicht gelten. Aber auch, wenn es keine generellen Altersbeschränkungen bei Musikkonzerten gibt, sollten Eltern verschiedene Aspekte abwägen, die bei einer Entscheidung pro oder contra Konzertbesuch relevant sind:

  • Hat der Veranstalter oder die örtliche Ordnungsbehörde eine Altersbeschränkung für das Konzert festgelegt?
  • Halten Sie Ihr Kind in seiner Enwticklung reif genug für das Konzert?
  • Werden von den Künstlern gewaltverherrlichende, diskriminierende oder für Ihr Kind anderweitig schädliche Inhalte verbreitet?
  • Wo findet die Veranstaltung statt (Stichwort: An- und Rückfahrt)?
  • Kann sich Ihr Kind selbständig im Umfeld des Konzertes zurecht finden?
  • Ist eine Massenveranstaltung (z.B. in Form von Großkonzerten) ein geeigneter Ort für Ihr Kind?
  • Handelt es sich beim Veranstaltungsort ggf. um einen „jugendgefährdenden Ort“ (Stichwort: Alkohol, Drogen)?
  • Können Lautstärke oder Aufführungsart gesundheitliche Schäden bei Ihrem Kind provozieren?
  • Um welche Tages- oder Uhrzeit findet das Konzert statt?
  • Wie lange dauert die Veranstaltung und ist diese ggf. zu lang für Ihr Kind?

Auch auf die Gefahr hin, dass Ihnen Justin Biber nicht gefällt: vielleicht können Sie als Eltern (oder eine andere, vertrauenswürdige erziehungsbeauftragte Person) Ihr Kind begleiten. Kann uncool sein. Aber sicher.

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