Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 ist der § 72a SGB VIII in der Art ergänzt worden, dass nunmehr auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (die Jugendämter) mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände) entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Doch:
- Wer schließt mit wem die Vereinbarungen gem. § 72a SGB VIII ab?
- Für welchen Personenkreis gelten die Vorschriften, wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
- Für welche Tätigkeiten müssen erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden?
- Wer darf die Führungszeugnisse einsehen, wer darf sie wie speichern?
Zu diesen und Ihren weitergehenden Fragen haben sich die Vertreter der Jugendämter in der StädteRegion Aachen mit Vertretern der freien Jugendhilfe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Gemeinsam wurden einheitliche Vereinbarungen formuliert sowie Infobroschüren für Ehrenamtler und freie Träger erarbeitet, die den Anforderungen gem. § 72a SGB VIII gerecht werden und umfassend informieren.
Die Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes erfolgt vorbehaltlich der Zustimmungen der Jugendhilfeausschüsse der Kommunen in der StädteRegion Aachen.
Die Arbeitsgemeinschaft plant das Jugendschutzkonzept am Montag, den 14. Oktober 2013 im August-Piper-Haus Aachen erstmals der breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Danach werden in allen Kommunen in der StädteRegion Aachen öffentliche Infoveranstaltungen folgen, bei denen die örtlich zuständigen Jugendämter über das Jugendschutzkonzept insgesamt sowie über das Verfahren für den Abschluss einer Vereinbarung aufklären.
In einer eigenen Rubrik auf dieser Internetseite werden in Kürze die Infobroschüren für freie Träger in der Kinder– und Jugendarbeit mit Hinweisen und Vordrucken sowie für ehrenamtlich Tätige veröffentlicht.
Beide Broschüren beinhalten zudem die örtlich zuständigen „insoweit erfahrenen Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ und diejenigen, die für die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes ansprechbar sind.