Ab wann darf man Alkohol trinken? Wie lange darf man in die Disco? Darf sich mein Kind in einer Gaststätte oder Spielhalle aufhalten? Was sind jugendgefährdende Orte? Und was bedeutet „erziehungsbeauftragte Person“?

Fragen, die sich nicht nur Eltern bzw. Erziehungsberechtigte stellen und die das Jugendschutzgesetz regelt, in dem es einen groben rechtlichen Rahmen setzt.

Doch rechtliche Vorgaben alleine schützen kein Kind!

Vielmehr muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alltag gelebt werden. Von uns allen. Denn Jugendschutz geht alle an!

Am besten lernt man von Vorbildern. Und neben den Eltern findet man diese auch in allen anderen Bereichen unserer Gesellschaft: in Schulen, in Vereinen, oder in Betrieben und Unternehmen. Bei allen muss es ein Verständnis und aktives Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geben.

Auf den Unterseiten finden Sie einige Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendschutz, die Ihnen eine erste Orientierung und Hilfe sein sollen sowie weiterführende Informationen mit hilfreichen Links.

Das Landeskriminalamt NRW hat zudem eine Übersicht über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Auszügen erstellt, die Sie hier (klicken) anschauen und herunterladen können.

Natürlich können Sie sich immer auch an die Mitarbeiter/innen der Jugendämter und Beratungsstellen vor Ort wenden, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht.

Wir sind für Sie da!