Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 ist der § 72a SGB VIII (hier klicken) in der Art ergänzt worden, dass auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vorgelegt werden müssen.

Doch:

  1. Wer schließt mit wem eine Vereinbarung ab?
  2. Für welchen Personenkreis gelten die Vorschriften, bzw. wer muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen?
  3. Für welche Tätigkeiten müssen erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden?
  4. Wer darf die Führungszeugnisse einsehen und  in welcher Form darf man das dokumentiert?

Die Infobroschüre „Schau` hin und tu` was!“ für Vereine und freie Träger in der Kinder und Jugendarbeit gibt umfassend Auskunft, was zu tun ist.

Diese Infobroschüre wurde erstellt vom „Netzwerk zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in der StädteRegion Aachen“ und richtet sich explizit an Vereine und freie Träger der Jugendhilfe. Hierzu gehören Jugendverbände, Freizeit-, Kultur- oder Sportvereine mit neben- oder ehrenamtlichem Personal.

Die Ausführungen sollen die Arbeit im Ehrenamt unterstützen und klären über Formen von Gefährdungen des Wohls für Kinder und Jugendliche auf.

Darüber hinaus gibt es Empfehlungen, wie innerhalb eines Vereines Strukturen für einen administrativen Umgang geschaffen werden können, wie beispielsweise auch über die Notwendigkeit zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gehandelt wird.

Dazu finden sich unter anderem auch einige Mustervordrucke, die für die Abwicklung und Dokumentation hilfreich sind. Die Infobroschüre ist im PDF Format hinterlegt und hat die Größe von bis zu 600 KB.

Mit einem Klick hier oder auf das nebenstehende Foto können Sie die Datei öffnen und so die Infobroschüre lesen und herunterladen. (Zum lesen benötigen Sie ein entsprechendes Programm auf Ihrem PC, Notebook, Tablet oder Smartphone, wie beispielsweise Acrobat Reader.)

„Insoweit erfahrene Fachkräfte“ und weitere Fachleute in Ihrer Kommune, an die Sie sich vertrauensvoll bei Fragen rund um den Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt wenden können, finden Sie unter der nebenstehenden Rubrik „Ansprechpartner_innen“ (hier klicken).