Am 23. September 2019 haben fünf Migrantenorganisationen aus Alsdorf und Herzogenrath, darunter zwei Moscheevereine und drei Sportvereine, einen vorbildlichen Einsatz für den Kinder- und Jugendschutz gezeigt.

Im Beisein von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier unterzeichneten sie die „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72 SGB VIII“ mit ihren Jugendämtern der Städte Herzogenrath und Alsdorf.

Damit zeigen die Migrantenorganisationen vorbildlich, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Blick haben.

Im folgenden Video stellen sich die Migrantenorganisationen vor:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Nach einem langen Prozess ist schon das eine besondere Marke, die da jetzt überschritten wurde: 500 Vereine und Verbände in der StädteRegion Aachen haben eine Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterzeichnet!

Zum 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetzes dahin gehend ergänzt worden, dass auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche gilt, ihrem Träger ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vorzulegen, wenn sie Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, oder einen vergleichbaren Kontakt haben. Ziel des „§ 72a SGB VIII“ ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Jugendämter – mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände) entsprechende Vereinbarungen abschließen sollen. Die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger der Jugendämter in der StädteRegion Aachen machten sich an die Arbeit, entsprechende Vereinbarungen zu formulieren und Informationsmaterial zu erarbeiten. Ziel war es, nicht nur unterschriftsreife Vereinbarungen zu erstellen, sondern vielmehr den Ball, den das Gesetz zuwarf, aufzunehmen und über den Inhalt und die Zielsetzung mit den freien Trägern ins Gespräch zu kommen: dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Ehrenamt.

Widerstände schienen vorprogrammiert, mussten doch eine Vielzahl von Ehrenamtler und Vereine zunächst einen Mehraufwand leisten, um die Inhalte der Vereinbarung umzusetzen. Trotz grundsätzlichem Verständnis bei vielen Trägern für das Thema an sich.

Die Jugendpfleger/ innen nahmen deshalb auch weitere Vertreter/innen von Kommunen, Vereinen und Verbänden mit ins Boot: von kirchlichen Trägern, Stadtjugendringen, dem BDKJ, bis hin zu Feuerwehren. Die beteiligten Institutionen beauftragte nachfolgend eine kleine, repräsentative Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Jugendschutzkonzeptes für die gesamte StädteRegion Aachen. Diese institutionsübergreifende Zusammenarbeit war sehr erfolgreich. Schließlich wurde das gemeinsam erarbeitete Konzept am Ende eine Blaupause für viele andere Städte und Kreise, über NRW hinaus.

„Das war uns eminent wichtig“ sagt Ralf Pauli, Jugendpfleger beim Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen und einer derjenigen, der am Entwicklungsprozess von Anfang an beteiligt war. „Die kritische Auseinandersetzung mit dem, was wir uns inhaltlich und praktisch überlegt hatten, mussten wir mit den freien Trägern intensiv beraten. Nur so konnte ein möglichst tragfähiges Konzept geschaffen werden, welches eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Trägern vor Ort versprach. Wie hilfreich und sinnvoll das war, hat sich im Nachgang auch bestätigt“, so Pauli.

So führte man 2013 und 2014 gemeinsam Informationsveranstaltungen in allen Kommunen zur Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes durch. Im Mittelpunkt stand dabei immer das Thema „Kindeswohl“. Und natürlich Fragen rund um die Vereinbarungen zwischen Träger und Jugendamt sowie deren praktische Umsetzung. Neben Informationsmaterial wurde auch unter www.imblick.info eine Internetseite erstellt, die allgemeine Informationen, Fragen und Antworten aus den Infoabenden, Vordrucke sowie die örtlich zuständigen Ansprechpartner/innen beinhaltet.

Aufgelistet sind dort auch die über 500 Vereine und Verbände in der StädteRegion Aachen die Jugendarbeit leisten und mit ihrem Jugendamt eine „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ abgeschlossen haben.

„500 Träger sind jetzt dabei! Das ist schon eine Wegmarke. Und uns, die wir für das Thema „Kindeswohl im Ehrenamt“ in den letzten fünf Jahren intensiv geworben und sensibilisiert haben, freut das sehr. Aber es gibt auch noch Träger, die bisher nicht dabei sind. Um die werben wir weiter. Gemeinsam!“, gibt sich Ralf Pauli entschlossen und gleichsam optimistisch, dass es gelingt, weitere Vereine zu gewinnen. „Schließlich geht es nicht um ein Stück Papier, sondern um einen aktiven Kinder- und Jugendschutz. Das bleibt ein Dauerthema und geht alle an! Wir stehen den Ehrenamtler bei ihrer wichtigen Arbeit dabei gerne als Partner zur Seite!“

Mehr Infos und örtlich zuständige Ansprechpartner/innen unter: www.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/

ajs_logo_homeDie Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. bietet im Rahmen ihrer Weiterbildungsreihe folgende Veranstaltung u.a. auch für Vereine und Verbände an:

„Kinder- und Jugendarbeit…aber sicher!“
Prävention von sexuellen Übergriffen in Vereinen und Verbänden

Die Ausschreibung mit den Terminen, Veranstaltungsort und Tagungsgebühr (ohne Übernachtung) können Sie hier herunterladen.

Für eine gewünschte Übernachtung müssten Sie selbst sorgen. Es gibt aber sehr nette und auch preisgünstige Zimmer im Tagungshaus.

Noch mehr Infos finden Sie unter http://www.ajs.nrw.de/sexualisierte-gewalt/kinder-und-jugendarbeit-aber-sicher/weiterbildung/  .

Und hier können Sie sich anmelden: http://www.ajs.nrw.de/veranstaltung/26/aber-sicher-2017/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an die AJS; Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS)
Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V.
Poststr. 15 – 23
50676 Köln
Tel  0221.92 13 92 – 17
Fax 0221.92 13 92 – 44
www.ajs.nrw.de