Was geht‘s mich an?”, „Was kann ich schon tun?” und: „Gibt es da nicht andere, die für so etwas zuständig sind?” Es sind immer die gleichen Fragen und Einwände, mit denen sich „Gaffer” oder „Weggucker” rechtfertigen, die – untätig – Zeuge einer Straftat geworden sind.
Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit und ein (allenfalls von Sensationsgier unterbrochenes) Desinteresse am Schicksal des Nächsten sind in unserer Gesellschaft häufig anzutreffen. Und klar ist auch, dass diese Phänomene ein Klima begünstigen, in dem es Straftätern leicht fällt, weitgehend unbehelligt zu agieren. Trotzdem: Das ist nur die eine Seite der Medaille…
Viele von uns fühlen sich betroffen und wollen helfen, wenn andere belästigt, beraubt oder bedroht werden.
Fakt ist: Wir alle sind schon von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat im Rahmen unserer Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft. Deshalb ist auch jeder gefordert, selbst als Zeuge und Helfer aktiv zu werden.
Mehr Infos über die Aktion „Tu was“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes finden Sie hier, unter: www.aktion-tu-was.de.
Laden Sie hier das Infoblatt der Aktion „Tu was“ herunter.