Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet!
Anders gesagt, Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt!
Das Gesetz im Wortlaut: § 10 JuSchG – Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet!
Anders gesagt, Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt!
Das Gesetz im Wortlaut: § 10 JuSchG – Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
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