Kinder ab 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern kurzzeitig folgende leichte Arbeiten verrichten:
- Austragen von Zeitungen und Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten
- in privaten Haushalten:
– Babysitten
– Nachhilfeunterricht
– Einkaufen und Botengänge - in landwirtschaftlichen Betrieben:
– Hilfe bei der Ernte
– Versorgung von Tieren
Andere gewerbliche Tätigkeiten wie das Einräumen von Regalen in Supermärkten und Ähnliches ist Kindern unter 15 Jahren auch in den Ferien nicht erlaubt.
(Quelle: Arbeitsschutz NRW)