Kinder ab 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern kurzzeitig folgende leichte Arbeiten verrichten:

  1. Austragen von Zeitungen und Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten
  2. in privaten Haushalten:
    – Babysitten
    – Nachhilfeunterricht
    – Einkaufen und Botengänge
  3. in landwirtschaftlichen Betrieben:
    – Hilfe bei der Ernte
    – Versorgung von Tieren

Andere gewerbliche Tätigkeiten wie das Einräumen von Regalen in Supermärkten und Ähnliches ist Kindern unter 15 Jahren auch in den Ferien nicht erlaubt.

(Quelle: Arbeitsschutz NRW)

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