Bei Schülerjobs müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. höchstens 2 Stunden (in der Landwirtschaft 3 Stunden) täglich
  2. an bis zu 5 Werktagen in der Woche
  3. zwischen 8 und 18 Uhr
  4. nicht vor oder während des Schulunterrichts.

Andere gewerbliche Tätigkeiten wie das Einräumen von Regalen in Supermärkten und Ähnliches ist Kindern unter 15 Jahren auch in den Ferien nicht erlaubt.

(Quelle: Arbeitsschutz NRW)

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