Bei Schülerjobs müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- höchstens 2 Stunden (in der Landwirtschaft 3 Stunden) täglich
- an bis zu 5 Werktagen in der Woche
- zwischen 8 und 18 Uhr
- nicht vor oder während des Schulunterrichts.
Andere gewerbliche Tätigkeiten wie das Einräumen von Regalen in Supermärkten und Ähnliches ist Kindern unter 15 Jahren auch in den Ferien nicht erlaubt.
(Quelle: Arbeitsschutz NRW)