Nachfolgend aufgeführte Träger haben mit ihrem örtlich zuständigen Jugendamt eine Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72a Abs. 4 SGB VIII) abgeschlossen.

Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen bedanken sich an dieser Stelle noch einmal bei allen Verantwortlichen, für das Engagement zum Schutz von Kindern und Jugendlichen!

Ein gelungenes Beispiel für den vorbildlichen Einsatz beim Kinder- und Jugendschutz in Vereinen

Am 23. September 2019 haben fünf Migrantenorganisationen aus Alsdorf und Herzogenrath, darunter zwei Moscheevereine und drei Sportvereine, einen vorbildlichen Einsatz für den Kinder- und Jugendschutz gezeigt.

Im Beisein von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier unterzeichneten sie die „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72 SGB VIII“ mit ihren Jugendämtern der Städte Herzogenrath und Alsdorf.

Damit zeigen die Migrantenorganisationen vorbildlich, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Blick haben.

Im folgenden Video stellen sich die Migrantenorganisationen vor:

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