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In Kooperation mit dem Schulamt für die StädteRegion Aachen und allen Jugendämter in der StädteRegion ist ein Wegweiser entstanden, der pädagogischen Lehr- und Fachkräften an Schulen gesicherte und sichernde Verfahrensabläufe aufzeigt, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung besteht.

Der vorliegende Wegweiser bietet ein wertvolles Instrument, den Kindesschutz an Schulen im Zusammenwirken verschiedener Professionen zu sichern.

Sie können den Wegweiser im PDF – Format (900 Kb) hier herunterladen (klicken).

Das Netzwerk „Frühe Hilfen/ Kinderschutz“ aller Jugendämter und des Gesundheitsamtes in der StädteRegion Aachen hat einen Kurzfilm erstellt, der über die Abläufe bei der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes informiert.

Vor genau 10 Jahren wurden die Jugendämter der Städteregion sowie die freien Träger der Jugendhilfe vor eine große Herausforderung gestellt. „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“, so lautete die Überschrift, die im Bundeskinderschutzgesetz durch den § 72a SGB VIII ergänzt wurde. Und diese Ergänzung sorgte nicht nur in den Jugendämtern für Unruhe, sondern vor allem auch in vielen Vereinen und Verbänden. Sollten sie doch zusammen eine Vereinbarung miteinander abschließen, die sicherstellt, dass Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren engen Kontakt haben, vorab erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vorlegen.

Dem Anliegen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt in allen pädagogischen Arbeitsfeldern zu schützen, konnten sich alle Beteiligten anschließen. Doch es gab einigen Klärungsbedarf. Die Träger sahen viel zusätzliche ehrenamtliche Arbeit auf sich zukommen. Und konkrete Anforderungen an eine Vereinbarung waren von Seiten des Gesetzgebers nicht benannt. Wer sollte konkret mit wem eine solche Vereinbarung abschließen, oder wer wem ein Führungszeugnis vorlegen, und wie sollte der Vorgang dokumentiert werden?

Die Lösung war, dass zu diesen und vielen weitergehenden Fragen sich Vertreter_innen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen mit denen der freien Jugendhilfe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschlossen. Gemeinsam formulierte man einheitliche Vereinbarungen und erarbeitete Infobroschüren für Ehrenamtliche und freie Träger, die einerseits den Anforderungen des Paragraphen gerecht wurden und gleichzeitig umfassend informierten.

Leitgedanke der Zusammenarbeit war allerdings weniger die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Vielmehr haben die Partner die Gelegenheit genutzt, auf die Notwendigkeit des Kinder- und Jugendschutzes im Ehrenamt hinzuweisen und gleichzeitig das Hilfsnetzwerk von örtlich zuständigen Jugendämtern und Beratungsstellen beworben.

Und sie tun das bis heute zu. Geschulte Mitarbeiter_innen leisten hier gerne Unterstützungsarbeit und bieten sich den freien Trägern und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit als Ansprechpartner_innen an, informieren, klären auf, helfen bei der trägerinternen Umsetzung.

Viele Vereine, Verbände oder kirchliche Einrichtungen haben in der Folge mit den örtlich zuständigen Jugendämtern Vereinbarungen abgeschlossen, wie man auf der Internetseite www.imblick.info unter der Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“ eindrucksvoll sehen kann (siehe : „Diese Träger sind dabei“ – hier klicken).

Trotzdem braucht es immer noch einmal einen erneuten öffentlichkeitswirksamen Hinweis auf das wichtige Thema. Es gilt weiterhin aufmerksam zu sein, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet scheint, um dann auch beherzt einzuschreiten! Zudem gibt es bei den Trägern immer auch personelle Fluktuationen, wo neue Ehrenamtler_innen neben ihrer wichtigen Trägerarbeit auch die Inhalte der Vereinbarung kennen müssen, um die geschaffenen Strukturen und Abläufe hinsichtlich der Vereinbarungen aufrecht zu erhalten.

Der Kurzfilm des Netzwerkes will hier noch einmal informieren, worum es konkret bei der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes in der StädteRegion Aachen geht. Damit will das Netzwerk auch weiterhin auf den Jugendschutz im Ehrenamt aufmerksam machen und sich als Partner für die Träger in Erinnerung rufen.

Denn eins ist völlig klar: Jugendschutz geht alle an!

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Arbeitskreis Suchtprävention in der StädteRegion Aachen startet Kampagne

Drei Aktionsplakate machen auf das Thema „Energy-Drinks“ auffällig aufmerksam!

„Heute schon gefrühstückt?“ Antwort: „Ja klar. Ich hatte einen Energy!“

Oft bekommen nicht nur Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit diese Antwort von Jugendlichen, denen ihre täglichen Energy Drinks sehr wichtig sind. Oftmals wichtiger als eine gesunde Mahlzeit. Und dann gibt es da noch regelrechte Wettbewerbe in jugendlichen Cliquen, bei denen es darum geht, wer denn die meisten Dosen der süßen Brause hintereinander verkraften kann.

Aber welche negativen Begleiterscheinungen der missbräuchliche Konsum von Energy Drinks nach sich ziehen kann, ist vielen Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen nicht bekannt. Das hat den Arbeitskreis Suchtprävention in der StädteRegion Aachen jetzt dazu bewogen, auf das Thema aufmerksam zu machen, aufzuklären und zu sensibilisieren. Zum Arbeitskreis gehören alle Jugendämter und das Gesundheitsamt in der StädteRegion Aachen, die Fachstellen für Suchtprävention von Caritas und Diakonie, die AOK Rheinland, die Polizei Aachen sowie das Landesprogramm Bildung und Gesundheit.

Es ranken sich so einige Mythen über die herausragenden Wirkungen von Energy Drinks in der kollektiven Wahrnehmung. Wie die, dass Energy Drinks wach machen und Power geben. Dass sie zur Leistungssteigerung beitragen, beim Studieren Ausdauer schaffen und Sportlern den letzten Schub verpassen. Und natürlich lassen Energy Drinks in Kombination mit Alkohol jede Party länger und besser durchhalten.

In Wirklichkeit ist die Wirkung von hochdosierten zucker- und koffeinhaltigen Getränken nur kurzzeitig aufputschend, aufmunternd und wachhaltend. Je nach Konsum beginnt eine wachmachende Wirkung nach etwa 15-30 Minuten, lässt aber schon nach 60 Minuten wieder nach.

Demgegenüber sind die negativen Begleiterscheinungen bei einem übermäßigen Konsum wesentlich größer: Übelkeit, Nervosität, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Schweißausbrüche, und Herzrasen, Wahrnehmungsstörungen, Anstieg des Blutzuckerspiegels und hohe Insulinausschüttung können die Folge sein.

Fakt ist: es gibt keine nachhaltig positive Wirkung von Energy Drinks. Vielmehr kann es bei regelmäßigem und erhöhtem Verzehr vor allem bei ganz jungen Heranwachsenden das gesundheitliche Risiko erhöhen und zu Herz-Rhythmusstörungen, Kreislaufkollaps, Übergewicht, Diabetes und Bluthochdruck führen. In der aktuellsten Studie von 2019 des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) wurde festgestellt, dass der Konsum ab 2 Dosen aufwärts für Kinder und Jugendliche gefährlich werden kann.

Wie bei allen präventiven Maßnahmen geht es dem Arbeitskreis mit seiner Kampagne #powerstattenergy nicht darum, den Konsum von Energy Drinks gänzlich zu verbieten. Es geht den Initiatoren vielmehr darum, auf die möglichen Risiken aufmerksam zu machen und für einen verantwortungsvollen, kritischen Umgang zu werben. Insbesondere mit Blick auf die Jüngsten.

Dazu wenden sie sich an Jugendliche und Erziehungsberechtigte gleichermaßen. Mit einer Plakat- und Postkartenaktion sowie mit vielen Informationen auf der Internetseite www.imblick.info soll dem Thema besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die auffälligen Plakate wurden im Übrigen gemeinsam mit Jugendlichen aus Eschweiler und Simmerath sowie der Agentur für Werbung und Kommunikation „artemedia concept“ erstellt.

#powerstattenergy unterstützt damit auch die Hinweise vieler Ärzt_innen sowie Forderungen des BfR, welches sich bereits vor einigen Jahren für Hinweise auf den Etiketten von Energy Drinks ausgesprochen hatte. Diese weisen jetzt darauf hin, dass bestimmte Verbrauchergruppen (Kinder, Schwangere, Stillende, koffeinempfindliche Personen) auf den Verzehr von Energiegetränken verzichten sollten.

Der Arbeitskreis Suchtprävention in der StädteRegion Aachen schließt sich dem an und empfiehlt mit seinem Appell darüber hinaus, die Abgabe von Energy Drinks an unter 16-jährige zu vermeiden. Er appelliert damit zusätzlich an Abgabestellen wie Kioske, Discounter oder Geschäfte für eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Am Ende sollen alle dazu beitragen und mithelfen, Energy Drinks verantwortungsvoll zu konsumieren, und das vor allem Kinder und Jugendliche gesund und auseichend frühstücken, um so richtig Energie für den Tag zu tanken. Ganz im Sinne von #powerstattenergy!

Weiterführende Informationen zur Kampagne #powerstattenergy findet man unter: www.imblick.info/power-statt-energy (hier klicken)

Abgabestellen, die sich der Aktion #powerstattenergy anschließen wollen, können als Aushang ein Hinweisschild nutzen, welches (hier klicken) heruntergeladen werden kann.

Auf Anfrage kann auch ein laminiertes Druckexemplar zugesandt werden; Ansprechpartner ist Herr Ralf Pauli, Jugendpfleger beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen (Kontaktdaten hier klicken).

Am 23. September 2019 haben fünf Migrantenorganisationen aus Alsdorf und Herzogenrath, darunter zwei Moscheevereine und drei Sportvereine, einen vorbildlichen Einsatz für den Kinder- und Jugendschutz gezeigt.

Im Beisein von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier unterzeichneten sie die „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72 SGB VIII“ mit ihren Jugendämtern der Städte Herzogenrath und Alsdorf.

Damit zeigen die Migrantenorganisationen vorbildlich, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Blick haben.

Im folgenden Video stellen sich die Migrantenorganisationen vor:

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Kinder- und Jugendschutz und die neuen Medien

Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Steuerungsgruppe § 72a SGB VIII – erweiterte Führungszeugnisse, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe lädt Sie hiermit für

den 09.10.2019 um 18.00 Uhr in das
Haus der evangelischen Kirche
Frère-Roger-Str. 8
52062 Aachen

zu der Tagung mit dem Titel „Vernetzt und zugenäht“ – Kinder- und Jugendschutz und die neuen Medien ein.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Hauptamtliche und Verantwortliche, die mit Ehrenamtlern zusammenarbeiten.

Ihre Anmeldung zu der Tagung senden Sie bitte bis zum 02.10.2019 per Mail an horst.huetten@mail.aachen.de.

Tagungsplan:

  • Begrüßung
  • Kinder- und Jugendschutz und die neuen Medien aus strafrechtlicher Sicht, wie bspw.
    – Beleidigung / (Cyber-) Mobbing / Verleumdung (sog. Rufmord)
    – Das „Recht am eigenen Bild“
    – Verbreitung pornografischer Schriften
    – Nachstellung (sog. Stalking)

Referent: Peter Arz, KK Kriminalprävention/Opferschutz, Polizei Aachen

  • Digitales Ehrenamt – (Ziel)sichere Präsenz auf digitalen Plattformen, Antworten auf bspw. folgende Fragen:
    – was sind die rechtlichen, sozialen und moralischen Rahmenbedingungen für einen gelungenen Auftritt in der
    Digitalen Welt?
    – Was kann Social Media für mich als Verein/Organisation tun, und wie kann ich von meiner Zielgruppe gefunden werden?

Referent: Benjamin Wockenfuss, Social Media Manager, Suchttherapeut, Bonn

  • Diskussion und Abschluss (geplantes Ende: ca. 20.00 Uhr)

Sie erreichen das Haus der Evangelischen Kirche mit den Buslinien 5, 12, 22, 24, 25, 45, 55, 75 bis Bushaltestelle Annastraße.
Wenn Sie mit dem Auto kommen wollen, befinden sich Parkhäuser in der Annastraße und Jesuitenstraße.

Informationen zum Thema „Jugendschutz im Ehrenamt“ finden Sie unter der gleichnamigen Rubrik im Internet auf der Seite www.imblick.info.

Jeden Sonntagabend um kurz nach 19.00 Uhr läuft die Kindersendung Radio Ragazzi auf Antenne AC.

Verantwortlich ist die Euro Jugend.

Die Kinder- und Jugendredaktionen von Radio Ragazzi treffen sich wöchentlich in der Euro Jugend um darüber zu berichten, was in der Städteregion los ist.

Die Aktion „Sprich mit mir!“ aller Jugendämter und dem Gesundheitsamtes in der StädteRegion Aachen fanden alle gut und haben darüber in der Sendung am 23. September berichtet.

Das hörte sich dann so an:

Nach einem langen Prozess ist schon das eine besondere Marke, die da jetzt überschritten wurde: 500 Vereine und Verbände in der StädteRegion Aachen haben eine Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterzeichnet!

Zum 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetzes dahin gehend ergänzt worden, dass auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche gilt, ihrem Träger ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vorzulegen, wenn sie Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, oder einen vergleichbaren Kontakt haben. Ziel des „§ 72a SGB VIII“ ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Jugendämter – mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände) entsprechende Vereinbarungen abschließen sollen. Die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger der Jugendämter in der StädteRegion Aachen machten sich an die Arbeit, entsprechende Vereinbarungen zu formulieren und Informationsmaterial zu erarbeiten. Ziel war es, nicht nur unterschriftsreife Vereinbarungen zu erstellen, sondern vielmehr den Ball, den das Gesetz zuwarf, aufzunehmen und über den Inhalt und die Zielsetzung mit den freien Trägern ins Gespräch zu kommen: dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Ehrenamt.

Widerstände schienen vorprogrammiert, mussten doch eine Vielzahl von Ehrenamtler und Vereine zunächst einen Mehraufwand leisten, um die Inhalte der Vereinbarung umzusetzen. Trotz grundsätzlichem Verständnis bei vielen Trägern für das Thema an sich.

Die Jugendpfleger/ innen nahmen deshalb auch weitere Vertreter/innen von Kommunen, Vereinen und Verbänden mit ins Boot: von kirchlichen Trägern, Stadtjugendringen, dem BDKJ, bis hin zu Feuerwehren. Die beteiligten Institutionen beauftragte nachfolgend eine kleine, repräsentative Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Jugendschutzkonzeptes für die gesamte StädteRegion Aachen. Diese institutionsübergreifende Zusammenarbeit war sehr erfolgreich. Schließlich wurde das gemeinsam erarbeitete Konzept am Ende eine Blaupause für viele andere Städte und Kreise, über NRW hinaus.

„Das war uns eminent wichtig“ sagt Ralf Pauli, Jugendpfleger beim Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen und einer derjenigen, der am Entwicklungsprozess von Anfang an beteiligt war. „Die kritische Auseinandersetzung mit dem, was wir uns inhaltlich und praktisch überlegt hatten, mussten wir mit den freien Trägern intensiv beraten. Nur so konnte ein möglichst tragfähiges Konzept geschaffen werden, welches eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Trägern vor Ort versprach. Wie hilfreich und sinnvoll das war, hat sich im Nachgang auch bestätigt“, so Pauli.

So führte man 2013 und 2014 gemeinsam Informationsveranstaltungen in allen Kommunen zur Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes durch. Im Mittelpunkt stand dabei immer das Thema „Kindeswohl“. Und natürlich Fragen rund um die Vereinbarungen zwischen Träger und Jugendamt sowie deren praktische Umsetzung. Neben Informationsmaterial wurde auch unter www.imblick.info eine Internetseite erstellt, die allgemeine Informationen, Fragen und Antworten aus den Infoabenden, Vordrucke sowie die örtlich zuständigen Ansprechpartner/innen beinhaltet.

Aufgelistet sind dort auch die über 500 Vereine und Verbände in der StädteRegion Aachen die Jugendarbeit leisten und mit ihrem Jugendamt eine „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ abgeschlossen haben.

„500 Träger sind jetzt dabei! Das ist schon eine Wegmarke. Und uns, die wir für das Thema „Kindeswohl im Ehrenamt“ in den letzten fünf Jahren intensiv geworben und sensibilisiert haben, freut das sehr. Aber es gibt auch noch Träger, die bisher nicht dabei sind. Um die werben wir weiter. Gemeinsam!“, gibt sich Ralf Pauli entschlossen und gleichsam optimistisch, dass es gelingt, weitere Vereine zu gewinnen. „Schließlich geht es nicht um ein Stück Papier, sondern um einen aktiven Kinder- und Jugendschutz. Das bleibt ein Dauerthema und geht alle an! Wir stehen den Ehrenamtler bei ihrer wichtigen Arbeit dabei gerne als Partner zur Seite!“

Mehr Infos und örtlich zuständige Ansprechpartner/innen unter: www.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/

Die Steuerungsgruppe § 72a SGB VIII – erweiterte Führungszeugnisse, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe hatte zur Tagung „5 Jahre Bundeskinderschutzgesetz“ am Donnerstag, den 08.06.2017 um 19.30 Uhr im Haus der evangelischen Kirche,Frère-Roger-Str. 8 in Aachen eingeladen.

Angesprochen waren alle Vertreterinnen und Vertreter von freien Trägern und Institutionen, unabhängig davon, ob sie bereits eine Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt abgeschlossen hatten oder nicht.

Hintergrund:

In enger Abstimmung von freien Trägern, Verbänden und den Jugendämtern in der StädteRegion Aachen entstand in den Jahren 2012/ 2013 ein gemeinsames Jugendschutzkonzept. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite: www.imblick.info – Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“.

Im Mittelpunkt des Konzeptes stand die Umsetzung der Änderungen im Bundeskinderschutzgesetz, welche die Jugendämter verpflichtet, Vereinbarungen mit freien Trägern darüber abzuschließen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die einschlägig vorbestraft ist, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, oder einen vergleichbaren Kontakt haben (§ 72a SGB VIII).

Dieses Gesetz sorgte im Vorfeld für viel Unruhe bei Trägern und Jugendämtern.

Nach fünf Jahren wollten die Veranstalter nun mit den Teilnehmer/innen Fazit ziehen und im Rahmen der Tagung

  • die Erfahrungen mit den Vereinbarungen und der Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse reflektieren,
  • gelungene Beispiele der Umsetzung des Verfahrens in Vereinen vorstellen,
  • das Thema „sexueller Missbrauch in Vereinen“ behandeln und
  • Ausblick auf zukünftige Handlungs- und Fortbildungsbedarfe halten.

Die Steuerungsgruppe § 72 a, bestehend aus Vertretern von freien Trägern, Verbänden und Jugendämter hat sich zum Ziel gesetzt, auch weiterhin für den Abschluss von Vereinbarungen zu werben. Viel mehr aber sich weiterhin um ein gemeinsames Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzusetzen!

Im Nachgang berichtete die Aachener Nachrichten über den Fachtag; hier können Sie den Beitrag von Nina Krüsmann vom 14.06.2017 lesen.

 

2017 findet in der StädteRegion Aachen wieder eine Qualifizierte Weiterbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII statt.

Kindeswohlgefährdung nimmt in der Arbeit der freien und öffentlichen Jugendhilfe nicht erst seit der Einführung des so genannten Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 einen immer größeren Raum ein. §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) erfordert von den Fachkräften Qualifikationen, Kindeswohlgefährdung zu erkennen, d.h. Gefährdungspotentiale einschätzen zu können und auf Hilfen hinzuwirken bzw. sie anbieten zu können.

Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt die Fachkraft vor Ort in der Risikoeinschätzung und im weiteren Prozess bei der Zusammenarbeit mit den beteiligten Kindern/Jugendlichen, ihren Personensorgeberechtigten und bei der Kooperation mit beteiligten Helfersystemen.

Das Curriculum liefert die aktuellen, fachlichen Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung und vermittelt die erforderlichen Kompetenzen zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“, wie sie im §8a des SGB VIII und in §4 KKG des so genannten Bundeskinderschutzgesetzes gefordert wird. Die Fortbildung unterstützt die Teilnehmer/innen darin, ihre Professionalität als fallführende Fachkraft in der Arbeit mit kindeswohlgefährdenden Personen zu entwickeln bzw. auszubauen. Die Inhalte werden multimedial, in Form von Vorträgen, Arbeitsgruppen, Rollenspielen, Selbsterfahrungsteilen und Trainingselementen vermittelt.

Adressaten der Weiterbildung sind Fachmitarbeiter/innen aus sozialen Diensten, Erziehungsberatungsstellen oder vergleichbaren beruflichen Feldern.

Eine Zertifikation durch die VHS Stolberg und die Referenten ist bei entsprechender Vorbildung (Dipl. Soz.-Päd., Dipl. Soz.-Arb, Dipl.-Päd., Dipl.-Psych. inkl. entsprechende Bachelor- oder Master-Abschlüsse) möglich.

Die Bereitschaft, sich aktiv am Kursverlauf zu beteiligen und im eigenen beruflichen Umfeld die erlernten Kompetenzen auszuprobieren, wird vorausgesetzt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt. Die Anmeldung gilt für alle drei Kursblöcke.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem hier herunterladbaren Informationsflyer.

Der Pädagogische Ratgeber für Computer- und Konsolenspiele ist ein Projekt von ComputerProjekt Köln e. V. Verein für Medien, Bildung und Kultur (www.computerprojekt-koeln.de).

Daniel Heinz widmet sich dort in einem aktuellen Beitrag der neuen Smartphone App „Pokémon Go“, die ab heute auch in Deutschland erhältlich ist.

„Sie heißen Pikachu, Glumanda, Knofensa oder Rattfratz und lösen bei vielen Erwachsenen über 35 Jahren wahlweise Kopfschütteln, Achselzucken oder eine Abwehrhaltung aus. Bei Jüngeren, die damit sozialisiert wurden, sind sie allerdings überaus beliebt und damit untrennbar mit positiven Kindheitserinnerungen verbunden. Gemeint sind die berühmt-berüchtigten Pokémon. Und sie haben es wieder einmal geschafft, einen Hype auszulösen.
Bei der neuen kostenlosen App Pokémon Go verschmelzen Realität und Spiel. Auf einer Entdeckungstour durch das reale Umfeld können Pokémon entdeckt, gesammelt, in Arenen trainiert und in Wettbewerben gegen andere Teams eingesetzt werden. Um sie zu fangen, muss der Spieler jetzt also tatsächlich das heimische Sofa verlassen, sich bewegen und kooperieren.

Doch im Zuge der Veröffentlichung wurde auch Kritik in Form von Presseberichten mit reißerischen Überschriften laut.“  (weiter)