Sie nehmen wahr und erkennen, dass das Wohl eines Kindes durch unzureichende Versorgung, Bekleidung oder schlechte Pflege beeinträchtigt ist oder Sie entdecken bei einem Kind Anzeichen einer Gewalteinwirkung und Sie sorgen sich, dass dem Kind die nötige Hilfe vorenthalten wird.

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihrer Kommune und lassen Sie sich mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst verbinden.

Wichtig: es sind auch immer anonyme Beratungen möglich!