NEIN!
An Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch keine Zigaretten und Tabakwaren verkauft oder abgegeben werden.
Selbst die Automatenhersteller haben z.B. die Zigarettenautomaten technisch so auszustatten, dass Minderjährige hier keine Zigaretten erwerben können.
Das Gesetz im Wortlaut: § 10 JuSchG – Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren