Die zeitlichen Begrenzungen zum Besuch eines Kindes im Kino können aufgehoben werden, wenn ein Personensorgeberechtigter oder eine erziehungsbeauftragte Person das Kind begleiten.

Aber Harry Potter oder die Herr der Ringe Triologie mit 4 oder 5 Jahren im Kino anschauen? Auch wenn Sie als Personensorgeberechtigter mit ihrem Kind in einen Spielfilm im Kino sehen dürfen, obwohl dieser eine höhere Alterskennzeichnung hat, stellt sich die Frage, ob der Besuch wirklich sein muss.

Kinder benötigen einen gewissen Reifegrad, um das Geschehen auf der Leinwand zu verarbeiten, sowohl sinnlich und emotional, wie auch körperlich.

Die medialen Inszenierungen und die erzählten Geschichten muss ein Kind verstehen, einordnen und verabeiten können. Bei manchen Spielfilmen ist dies schon für Erwachsene eine Herausforderung.

Darüber hinaus kann die Machart und die Lautstärke des Films negativ auf das Kind einwirken. Auch der Umstand, dass das Kind unter Umständen längere Zeit sitzen muss, kann nicht gut sein.

Kinder und Jugendliche müssen vor jugendgefährdeten Inhalten in den Medien geschützt werden, insbesondere vor denen, die Gewalt und angstauslösende Darstellungen enthalten, um einer negativen persönlichen Entwicklung entgegen zu wirken.

Unter „jugendgefährdende Inhalte“ fallen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen

  • Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
  • Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird.

Vor allem jüngere Kinder reagieren unterschiedlich auf Gewalt oder angstauslösende Darstellungen. Aber auch bei älteren Jugendlichen können bestimmte Inhalte desorientierend wirken und die Persönlichkeitsentwicklung nachhaltig beeinträchtigen.

Sie entscheiden für Ihr Kind.

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