Konzerte gelten nicht als öffentliche Tanzveranstaltungen. Somit gelten auch keine offiziellen Altersbeschränkungen.
Manchmal werden aber Altersbeschränkungen von der zuständigen Behörde oder vom Veranstalter angeordnet.
Außerdem brauchen Kinder und Jugendliche immer die Erlaubnis ihrer Eltern.
Auf ein Wort: Hinweis zum Besuch eines Konzertes