Alle Arbeiten, die Jugendliche psychisch oder physisch überfordern, Akkordarbeit und Tätigkeiten, bei denen Jugendliche mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen in Kontakt kommen, sind ungeeignet.

Auch Jobs in extremer Umgebung – ob Nässe, Hitze, Kälte oder Lärm – sind nichts für Jugendliche.

Verboten sind demnach:

  1. Arbeitsschicht (Arbeitszeit und Pause) von mehr als 10 Stunden
  2. Nachtarbeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr (mit Ausnahmeregelung)
  3. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (mit Ausnahmeregelung)
  4. schwere körperliche Arbeit
  5. Arbeit mit sittlicher Gefährdung
  6. gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeiten
  7. Akkordarbeiten (am Fließband und andere tempoabhängige Arbeiten)

Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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