Alle Arbeiten, die Jugendliche psychisch oder physisch überfordern, Akkordarbeit und Tätigkeiten, bei denen Jugendliche mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen in Kontakt kommen, sind ungeeignet.
Auch Jobs in extremer Umgebung – ob Nässe, Hitze, Kälte oder Lärm – sind nichts für Jugendliche.
Verboten sind demnach:
- Arbeitsschicht (Arbeitszeit und Pause) von mehr als 10 Stunden
- Nachtarbeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr (mit Ausnahmeregelung)
- Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (mit Ausnahmeregelung)
- schwere körperliche Arbeit
- Arbeit mit sittlicher Gefährdung
- gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeiten
- Akkordarbeiten (am Fließband und andere tempoabhängige Arbeiten)