Kinder und Jugendliche – dazu zählen alle jungen Menschen unter 18 Jahren – haben mit Schule oder Ausbildung genug zu tun. Ihre Freizeit brauchen sie zur Erholung. Eine zusätzliche Tätigkeit kann zu seelischer und körperlicher Überlastung und damit zu bleibenden Gesundheitsschäden führen.
Deshalb schützt das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt oder zu spät aufhört, die zu lange dauert, die zu schwer, gefährlich oder sonst für sie ungeeignet ist.
Hier einige Fragen und Antworten:
- Welche Altersgrenzen gibt es beim Jugendarbeitsschutz?
- Welche Tätigkeiten dürfen Kinder und Jugendliche nicht ausüben?
- Wie sind die Arbeitszeiten für Jugendliche geregelt?
- Was müssen Jugendliche und Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag beachten?
- Wie sieht es aus mit Ferienjobs?
- Wie sieht es aus mit Schülerjobs?
- Was muss ich bei Schülerjobs beachten?
- Wie sind die Pausen bei Schülerjobs geregelt?
- Wie sieht es aus bei der Mitwirkung an Film- und Fernsehproduktionen?
Zum Jugendarbeitsschutz und der Kinderarbeitsschutzverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Informationsbroschüre „Klare Sache“ veröffentlicht, die sehr anschaulich Fragen zu den Themenbereichen beantwortet.
Darüber hinaus finden Sie kompetenete Ansprechpartner/innen auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW.