Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäß § 72a SGB VIII gesetzlich verpflichtet, Vereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe über die Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen eines kommunalen Kinder- und Jugendschutzkonzeptes abschließen.
Nach der Ratifizierung des Jugendschutzkonzeptes in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen der Kommunen in der StädteRegion Aachen müssen freie Träger Vereinbarungen mit dem örtlichen Jugendamt abschließen, sofern sie Zuschüsse zur Kinder- und Jugendarbeit erhalten wollen.
Damit können nicht alle freien Träger, die wertvolle Kinder- und Jugendförderung leisten, erreicht werden.
Daher wenden sich die Jugendämter in der StädteRegion Aachen an alle freien Träger, die Bemühungen um einen gelingenden Kinder- und Jugendschutz in der StädteRegion Aachen zu unterstützen und – auch im Sinne eines Qualitätsmerkmals – „freiwillig“ Vereinbarungen abzuschließen. Damit geht immer einher, dass die Jugendämter und Beratungsstellen als Partner der freien Träger und Ehrenamtler deren wichtige Arbeit unterstützen.
Nachfolgend finden Sie zwei Mustervereinbarungen:
Ansprechpartner/innen in Ihrer Kommune, die zu allgemeinen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes kompetent Auskunft geben können, finden Sie unter der Rubrik „Ihre Ansprechpartner/innen“.