Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) arbeiten.
Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden.
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Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden.
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