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Wie sieht es aus mit Ferienjobs?

Du bist hier: Startseite / Kinder- und Jugendschutz / Jugendarbeitsschutz / Wie sieht es aus mit Ferienjobs?

Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) arbeiten.

Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden.

Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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