Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, stellte gerade den „Drogen- und Suchtbericht 2016“ der Öffentlichkeit vor.

MortlerZitat:

„Die Präventionsmaßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung: Der Pro-Kopf-Konsum von reinem Alkohol ist seit 1980 um fast 3 Liter zurückgegangen. Auch jugendliches Rauschtrinken nimmt ab. Gerade die zielgerichteten Maßnahmen, die sich speziell an Kinder und Jugendliche wenden, werden gut angenommen. Doch obwohl es in den vergangenen Jahren einen deutlichen Rückgang zu verzeichnen gab, werden immer noch jedes Jahr mehr als 15.000 Fälle von Krankenhauseinweisungen aufgrund von Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren registriert. Beim Tabakkonsum ist die Entwicklung aus gesundheitlicher Sicht ebenfalls positiv. Zwar rauchen immer noch knapp 25 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, doch der Trend ist rückläufig. Bei den 12-17-Jährigen sind es nur noch 7,8 Pro-zent. Ein historischer Tiefstand. Es zeigt: Rauchen ist zunehmend ‚OUT‘! – ‚IN‘ sind hingegen das Internet und Computerspiele. Hier gilt es auf mögliche Nebenwirkungen dieser wichtigen Technologien hinzuweisen. Bereits heute sind etwa 560.000 Menschen in Deutschland ‚onlinesüchtig‘. Der Ausgleich zwischen digitaler und analoger Welt ist einer der Schlüssel, um Abhängigkeiten wirksam vorzubeugen.“

Und weiter:

„Gerade beim Thema Alkohol zeigt sich, dass Erwachsene leider nicht immer gute Vorbilder sind. Viel zu häufig werden die Risiken des Alkohols in der Gesellschaft verharmlost. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten, damit ein gesellschaftliches Umdenken stattfindet. (..)“

Den ganzen Bericht der Bunderegierung findet man auf der Internetseite der Drogenbeauftragten unter:
http://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2016-02/dsb-2016.html

bussgeldkatalogcomVor einigen Monaten hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. das Ratgeberportal bussgeldkatalog.com ins Leben gerufen. Hier finden Interessierte Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Informationen über verschiedene Bußgelder aus den Bereichen „Jugendschutz“, „Strafrecht“ und „Straßenverkehrsrecht“.

So wurde erst kürzlich ein Ratgeber zum Thema „Jugendschutz“ veröffentlicht.

Der Ratgeber befasst sich mit den drohenden Strafen sowie so wie Zusatzinformationen zu verschiedensten Jugendschutzthemen (z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Glücksspiel, Alkohol, uvm…).

Das Angebot versteht sich zudem als nicht kommerziell und wird stetig ausgebaut und regelmäßig aktualisiert.

Hier geht es zum Jugendschutz Ratgeber: http://www.bussgeldkatalog.com/jugendschutz/

d8-1280x800Es ist Fußball EM – und alle Fußballjecken schauen zu!

Wirklich alle?! Was ist mit den Kurzen? Dürfen die Abends spät noch Poldi und Schweini gucken?

Ja, dürfen sie!

Vorausgesetzt die Erziehungsberechtigen (Eltern) erlauben es. Dann dürfen die Kinder so lange Fußball im Fernsehen gucken wie sie möchten. Dürfen sie im Übrigen auch bei anderen Sachen, wie Kinder- oder Zeichentrickfilmen.

In Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer sogenannten „erziehungsbeauftragten Person“ darf ein Kind – ohne Altersbeschränkung – auch eine Public-Viewing-Veranstaltung besuchen.

Wichtig  ist aber bei beidem, dass es Kind- bzw. altersgerechte Beiträge sind, die da medial konsumiert werden.

Joh, und Fußball-Europameisterschaft sollte weitestgehend jugendfrei sein, da man das Fluchen der Gegner über die Chancenlosigkeit gegen „die Mannschaft“ ja wegen all der Nebengeräusche eh´ nicht versteht… 😉