Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (hier klicken) am 01.01.2012 ist der § 72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ (hier klicken) in der Art ergänzt worden, dass auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, oder einen vergleichbar engen Kontakt haben, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (die Jugendämter) mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände) entsprechende Vereinbarungen abschließen.

Doch:

  • Wer schließt mit wem eine Vereinbarung ab?
  • Für welchen Personenkreis gelten die Vorschriften, wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
  • Für welche Tätigkeiten müssen erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden?
  • Wer darf die Führungszeugnisse einsehen, wer darf sie in welcher Form speichern?

Zu diesen und weitergehenden Fragen hatten sich die Vertreter der Jugendämter in der StädteRegion Aachen mit Vertretern der freien Jugendhilfe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Gemeinsam wurden einheitliche Vereinbarungen formuliert, die in allen Kommunen der StädteRegion Aachen gelten. Um über den Prozess und die praktische Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes zu informieren, haben die Teilnehmenden in der AG eingängige Infobroschüren einerseits für Ehrenamtliche und andererseits für freie Träger erarbeitet.

Im Oktober 2013 stellte die Arbeitsgemeinschaft das Jugendschutzkonzept im August-Piper-Haus Aachen erstmals der breiten Öffentlichkeit vor. Es folgten bis heute zu viele weitere öffentliche Infoveranstaltungen in allen Kommunen in der StädteRegion Aachen, bei denen die örtlich zuständigen Jugendämter über das Jugendschutzkonzept insgesamt sowie über das Verfahren für den Abschluss einer Vereinbarung aufklärten.

Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten darüber hinaus gerne Unterstützungsarbeit und bieten sich den freien Trägern und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit als Ansprechpartner_innen an.

Es muss herausgehoben werden, dass der Leitgedanke der Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes in der StädteRegion Aachen nicht primär in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben lag. Vielmehr wollten und wollen die Partner beständig und nachhaltig die Gelegenheit nutzen, auf die Notwendigkeit des Kinder- und Jugendschutzes im Ehrenamt hinzuweisen und gleichzeitig das Hilfsnetzwerk von örtlich zuständigen Jugendämtern und Beratungsstellen bewerben.

Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen bedanken sich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der freien Träger der Jugendhilfe sowie des Landesjugendamtes (LVR), für die hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Erarbeitung des Jugendschutzkonzeptes in der StädteRegion Aachen!

Bis zum 01.01.2022 haben insgesamt 645 Freie Träger in der StädteRegion Aachen eine Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen mit ihrem jeweilig zuständigen Jugendamt abgeschlossen!

Diese Träger sind dabei (hier klicken)!