Erklärung zur Barrierefreiheit

Internetseiten müssen barrierefreier werden! Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Hierzu gehört seit dem 23. September 2020 die Pflicht, auf ihren Websites Erklärungen zur Barrierefreiheit abzugeben. Wenn etwas nicht barrierefrei nutzbar ist, muss erklärt werden, welche Gründe es dafür gibt und ob es alternative Zugänge zu den Inhalten gibt. Bisher galt dies nur für ab 2018 veröffentlichte Websites.

Zu den Stellen, die verpflichtet sind, gehören zum Beispiel Ämter und Behörden wie Ministerien, Sozialversicherungsträger oder Bürgerämter – aber auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie kommunale Nahverkehrsunternehmen oder Abfallentsorger oder andere privatrechtliche Institutionen in öffentlicher Hand.

Die Erklärungen schließen transparente und gut zugängliche Beschwerdemöglichkeiten ein. Zum einen müssen die Erklärungen einen sogenannten Feedback-Mechanismus enthalten. Über diesen Mechanismus sollen Nutzer_innen Mängel bei der Barrierefreiheit einfach bei der Stelle melden können. Für den Fall, dass die Stelle die Barriere auf die Beschwerde hin nicht beseitigt, gibt es Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren.

Die StädteRegion Aachen hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie den Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vollständig vereinbar. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, wenn wir die Barrierefreiheit Schritt für Schritt verbessern.

So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und Verlinkungen direkt in Texten und nicht separat eingebettet. Auch sind nicht alle Videos, die wir auf der Webseite veröffentlichen, untertitelt und Fotos nicht extra  beschrieben.

Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.staedteregion-aachen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

StädteRegion Aachen
S 13 Öffentlichkeitsarbeit (Online-Redaktion)
52090 Aachen
E-Mail: mportal@staedteregion-aachen.de
Telefon: 0241/5198-1301

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Die Internetseite der Überwachungsstelle können Sie hier aufrufen: https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der StädteRegion Aachen von der Online-Redaktion der StädteRegion Aachen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW können Sie hier aufrufen: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik