Die Alterskennzeichen bei Medien sind keine pädagogischen Empfehlungen!
Vielmehr steht hinter der Vergabe der Alterskennzeichnung der Gedanke, dass Kinder und Jugendliche vor Gewalt oder angstauslösenden Darstellungen geschützt werden, da diese deren Entwicklung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit nachhaltig negativ beeinträchtigt.
Wichtig:
Die Entscheidung, was gesehen wird und was nicht, liegt letztendlich in der Verantwortung der Eltern und nicht bei der jeweiligen Alterskennzeichnung!
Informationen über die Kriterien zu den Altersfreigaben erteilen die Institutionen der Selbstkontrolle FSK, USK und FSF.
Weiterführende Infos gibt die Bundesprüfstelle.
Das Gesetz im Wortlaut: § 14 JuSchG – Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen