Kinder und Jugendliche – dazu zählen alle jungen Menschen unter 18 Jahren – haben mit Schule oder Ausbildung genug zu tun. Ihre Freizeit brauchen sie zur Erholung. Eine zusätzliche Tätigkeit kann zu seelischer und körperlicher Überlastung und damit zu bleibenden Gesundheitsschäden führen.

Deshalb schützt das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt oder zu spät aufhört, die zu lange dauert, die zu schwer, gefährlich oder sonst für sie ungeeignet ist.

Hier einige Fragen und Antworten:

 

Zum Jugendarbeitsschutz und der Kinderarbeitsschutzverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Informationsbroschüre „Klare Sache“ veröffentlicht, die sehr anschaulich Fragen zu den Themenbereichen beantwortet.

Darüber hinaus finden Sie kompetenete Ansprechpartner/innen auf der Internetseite  des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW.