Aachenerkinder.de ist ein Internetportal, auf dem Familien Freizeit,- Bildungs- und Beratungsangebote aus der gesamten StädteRegion Aachen und den umliegenden Kreisen finden. Dieses Angebot erleichtert es Eltern, mit  ihren Kindern sinnvolle Freizeitbeschäftigungen zu finden.

Im umfassenden Veranstaltungskalender sind auch die Programme der kommunalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendkultur, das Programm der städtischen Kinder- und Jugendbibliothek, das Programm der VHS (Junge VHS), die museumspädagogischen Angebote, die Angebote der freien Bildungs- und Kulturträger, der Familienbildungsstätten, kommunale Ferienangebote und vieles mehr aufgeführt.

Der Veranstaltungskalender ist immer prall gefüllt und bietet für jedes Interessengebiet und für jeden Geldbeutel die passenden Angebote.

Darüber hinaus gibt es jeden Monat Verlosungen und immer aktuelle Spiel- und Buchrezensionen. Alle 14 Tage erscheint ein Newsletter, den man sich an seine Emailadresse zusenden lassen kann. Der Newsletter wie auch der Besuch der Internetseite sind selbstverständlichvöllig kostenlos!

2005 erhielt Hans-Gerd Gerhards für die Schaffung des Internetangebotes aachenerkinder.de das „Prädikat Kinderfreundlich“ der Stadt Aachen.

Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen freuen sich, mit aachenerkinder.de einen weiteren Kooperationspartner gewonnen zu haben. Das Angebot des Internetportals enstpricht den Zielen der Aktion „AugenBlick mal!“, bei der die Jugendämter auf die bedeutung gemeinsam erlebter Freizeit  von Kindern mit ihren Eltern hinweist. Eine positive Eltern-Kind-Beziehung ist der erste Schritt beim Kinder- und Jugendschutz.

Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen informieren über die Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes im Rahmen lokaler Informationsveranstaltungen.

Die Veranstaltung richtet sich an die örtlichen freien Träger bzw. Vereine. Im Mittelpunkt steht das Bundeskinderschutzgesetz und die Vorgaben des § 72a SGB VIII, das nun auch für ehrenamtlich Tätige unter bestimmten Umständen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis vorschreibt.

Die Jugendämter sind verpflichtet, Vereinbarungen mit freien Trägern hierüber abzuschließen. Was das letztlich für die Träger und Ehrenamtler bedeutet, was das Gesetz vorschreibt und wie eine Umsetzung gelingt, wird von den Mitarbeiter/innen der Jugendämter in den Informationsveranstaltungen erklärt.

Unter der Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“ sind die aktuell geplanten Termine und Orte unter dem Titel „Lokale Infoveranstaltungen“ für Sie aufgeführt.

Bei eventuellen Nachfragen kontaktieren sie bitte die zuständigen Ansprechpartner/innen Ihres Jugendamtes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 SGB VIII ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) verpflichtet, mit allen Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, Vereinbarungen abzuschließen. Diese Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte der Träger den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gesetzeskonform wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Weiterhin soll durch Vereinbarungen gem. § 72a Abs. 2 SGB VIII der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen auch bei freien Trägern gewährleistet werden.

Gem. § 9 Abs. 2 der mit Ihnen abgeschlossenen Vereinbarung erfolgt zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem Träger eine gemeinsame Auswertung der Fälle von Kindeswohlgefährdung, um eine Verbesserung der Risikoeinschätzung und Verfahrensabläufe zu erreichen.
Nachdem im Jahr 2008 die Vereinbarungen gem. §§ 8a/72a SGB VIII mit Ihnen getroffen und 2010 eine erste Reflexionsveranstaltung durchgeführt wurde, lade ich Sie hiermit zur zweiten Reflexions- und Informationsveranstaltung ein, die stattfindet

am 19.11.2013
von 09.00 – 13.00 Uhr
im August-Pieper-Haus,
Leonhardstr. 18-20, 52064 Aachen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen Ihnen auch Informationen gegeben werden zu den mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes gesetzlich geforderten Vereinbarungen gem. § 72a Abs. 4 SGB VIII, erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtler.
Weitere Informationen zu diesem Thema und zu den im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen verabschiedeten Vereinbarungen und Broschüren erhalten Sie auf der Interseite www.imblick.info .

Ablaufplan der Veranstaltung:

08.45 Uhr Ankunft, Stehkaffee
09.00 Uhr Begrüßung, Einführung in die Themen
09.15 Uhr Bisherige Vereinbarungen gem. §§ 8a/72a SGB VIII (Verfahren, insoweit erfahrene Fachkraft, Reflexion)
09.45 Uhr Reflexion der Praxis in moderierten Untergruppen
10.45 Uhr Pause
11.15 Uhr Vorstellung der Ergebnisse der Reflexionsgruppen
11.45 Uhr Neuerungen des Bundeskinderschutzgesetzes, erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtler, Vereinbarungen gem. § 72a Abs. 4 SGB VIII

Zielgruppe der Veranstaltung sind alle Träger in der Stadt Aachen, die mit Fachkräften – und Ehrenamtlern – Leistungen und Dienste nach dem SGB VIII anbieten.

Da die Teilnehmerzahl auf 120 begrenzt ist, bitte ich um Anmeldung unter den u.a. Kontaktdaten bis zum 12.11.2013. Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der u.a. Telefonnummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
gez. Hütten

Ansprechpartner: Herr Hütten
Gebäude        Mozartstr. 2-10
Zimmer         136
Telefon         (0241) 432-45370
Telefax         (0241) 432-45993
e-mail          Horst.huetten@mail.aachen.de
Internet       www.aachen.de 

Bücher und Sprache sind für die Entwicklung Ihres Kindes so wichtig wie Vitamine. Sie fördern Kommunikations- und Konzentrationsfähigkeit, machen neugierig auf die Umwelt und verschaffen Lernvorteile in der Schule.

  • Aktive Sprachförderung beginnt mit der Geburt Ihres Kindes.
  • Das Erlernen der Sprache erfolgt durch Zuhören und aktives Sprechen.
  • Je mehr (sprachliche) Zuwendung Ihr Kind erfährt, umso besser.

Babys und Kleinkinder lieben Reime, Kniereiterverse und melodische Texte. In unserer LeseOhren-Krabbelgruppe können Eltern mit ihren Kindern den spielerischen Umgang mit Sprache ausprobieren.

So urteilt die Zeitschrift „Eltern“:

„Kinder, die früh an Bücher gewöhnt werden, haben einen besseren Start ins Leben. Deshalb unterstützt ELTERN die Initiative „LeseOhren – Vom Sandkastenrocker zum Leseprofi“ aus vollem Herzen. Sie gibt allen Kindern die Chance, schon früh zu entdecken, wie uns gute Geschichten bereichern können.
Eigentlich sollte es „LeseOhren“ in ganz Deutschland geben!“

Marie-Luise Lewicki
Chefredakteurin
der Zeitschrift ELTERN

 

Jeden Mittwoch um 10.05 Uhr und 11.00 Uhr LeseOhren-Krabbelgruppe
„Spaß an und mit Sprache“ ist hier das Motto für Kinder von 0 – 3 Jahren.
Wir machen sie und ihr Kind mit Reimen, Kniereiterversen und melodischen Texten vertraut.

Stadtbücherei Baesweiler
Burgstr. 16
Tel.: 02401 / 895644
E-Mail: stadtbuecherei@stadt.baesweiler.de
Stadtbücherei Baesweiler
www.baesweiler.de

Die Aachener Zeitung berichtet in der Ausgabe vom 17. Oktober 2013 über eine weitere Aktion des Netzwerkes der Jugendämter in der StädteRegion Aachen:

Von: bib  –  Aachen. „Hinsehen, hinhören, eingreifen“ – mit diesem Slogan wollen die Jugendämter in der Städteregion Aachen die Bürger für mehr aktiven Kinderschutz sensibilisieren. Im Rahmen der Aktion „ImBlick“ hängen deshalb ab sofort in den 200 Bussen der Aseag auf Augenhöhe so genannte Swingcards.

Auf ihnen befindet sich ein QR-Code, über den man schnell auf die Internetseite www.imblick.info gelangt. Wer Kinder in Not sieht, findet auf dieser Seite unter der Rubrik „Hilfe“ Ansprechpartner aus der gesamten Städteregion.
„Wir brauchen Hilfe von Bürgern“

Sie setzten bei den Jugendämtern auf mobile Information:Jennifer Westhoff (Aseag), Dagmar van Heiss, Rita Szabo, Hajo Elsen, Emmeli Troost, Norbert Latz und Angelika Degen. Foto: Michael Jaspers

„Unsere Idee ist, mit Hilfe von Kooperationspartnern den Kinderschutz publik zu machen“, erklärt Angelika Degen vom Jugendamt für die Städteregion Aachen. „Die Jugendämter allein können nicht den Schutz von Kindern sicherstellen. Wir brauchen dazu die Hilfe von den Bürgern.“

Ziel der vierwöchigen Kampagne ist, die Bevölkerung zum schnelleren Handeln zu ermutigen und mehr betroffene Kinder und Jugendliche zu erreichen. „Nur mit einem großen Netzwerk können wir den Kinderschutz garantieren“, sagt Norbert Latz vom Jugendamt Herzogenrath.
900 Meldungen pro Jahr

Rund 900 Meldungen mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung erhält das Jugendamt Aachen laut Hajo Elsen im Jahr. Sowohl die Hinweise aus der Bevölkerung als auch die Zahl der anonymen Beratungen sei in der Vergangenheit gestiegen.

Dabei kommen Vernachlässigung, häusliche Gewalt und Hilfsbedürftigkeit längst nicht nur in sozial schlechter gestellten Schichten vor: „Sie ziehen sich vielmehr durch alle Schichten. In den besser gestellten verläuft das ganze allerdings subtiler“, erklärt Elsen. Wer nun nicht mehr länger wegsehen will, kann sich deshalb ImBlick.info als Lesezeichen auf Smartphone oder Tablet ablegen – für alle Fälle!

Sigrid Zeevaert

Lesen macht Spaß. Vorlesern zuzuhören auch. Gerade Kinder profitieren in vielfältiger Weise von tollen Geschichten, die Ihnen vorgelesen werden. Am besten von ihren Eltern, was die Beziehung zwischen ihnen stärkt.

Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen veranstalten im Rahmen der Aktion „AugenBlick mal!“ eine spannende Lesereihe mit der bekannten Aachener Kinderbuchautorin Sigrid Zeevaert. Ihre Bücher, die in viele Sprachen übersetzt und mehrfach ausgezeichnet wurden, gehören fast ausnahmslos dem Genre des realistischen Kinderbuchs an.

Mal geht es lebendig, mal wiedersprüchlich zu, dann wieder zärtlich, komisch, liebevoll oder abgründig. Sigrid Zeevaerts Werke bieten für jedes Alter etwas und laden ein, mit Kindern gemeinsam die Welt zu betrachten.

Mit der Lesereihe sollen Eltern begeistert werden, ihren Kindern wieder mehr vorzulesen und somit gemeinsam wertvolle Zeit miteinander zu verbringen.

Weiter Infos hier (klicken).

Am Montag, den 14. Oktober 2013 findet im August-Piper-Haus Aachen eine Informationsveranstaltung zum gemeinsamen Jugendschutzkonzept der Jugendämter in der StädteRegion Aachen statt.

Eingeladen sind Multiplikatoren von einzelnen freien Trägern, Verbänden und Einrichtungen sowie Vertreter/innen der Jugendämter.

Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des § 72a SGB VIII Bundeskinderschutzgesetz. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe von Trägervertreter/innen und Mitarbeitern der Jugendämter aus der StädteRegion Aachen haben hierzu Vereinbarungen und Informationsbroschüren erarbeitet, die im Rahmen der Veranstaltung erstmals der breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Danach werden in allen Kommunen in der StädteRegion Aachen öffentliche Infoveranstaltungen folgen, bei denen die örtlich zuständigen Jugendämter über das Jugendschutzkonzept insgesamt sowie über das Verfahren für den Abschluss einer Vereinbarung aufklären.

Ab sofort können alle Informationen auf dieser Internetseite unter der Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“ online abgerufen werden.

Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen bedanken sich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der freien Träger der Jugendhilfe sowie des Landesjugendamtes (LVR) für die hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Erarbeitung des Jugendschutzkonzeptes in der StädteRegion Aachen!

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 ist der § 72a SGB VIII in der Art ergänzt worden, dass nunmehr auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (die Jugendämter) mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände) entsprechende Vereinbarungen abschließen.

Doch:

  • Wer schließt mit wem die Vereinbarungen gem. § 72a SGB VIII ab?
  • Für welchen Personenkreis gelten die Vorschriften, wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
  • Für welche Tätigkeiten müssen erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden?
  • Wer darf die Führungszeugnisse einsehen, wer darf sie wie speichern?

Zu diesen und Ihren weitergehenden Fragen haben sich die Vertreter der Jugendämter in der StädteRegion Aachen mit Vertretern der freien Jugendhilfe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Gemeinsam wurden einheitliche Vereinbarungen formuliert sowie Infobroschüren für Ehrenamtler und freie Träger erarbeitet, die den Anforderungen gem. § 72a SGB VIII gerecht werden und umfassend informieren.

Die Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes erfolgt vorbehaltlich der Zustimmungen der Jugendhilfeausschüsse der Kommunen in der StädteRegion Aachen.

Die Arbeitsgemeinschaft plant das Jugendschutzkonzept am Montag, den 14. Oktober 2013 im August-Piper-Haus Aachen  erstmals der breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Danach werden in allen Kommunen in der StädteRegion Aachen öffentliche Infoveranstaltungen folgen, bei denen die örtlich zuständigen Jugendämter über das Jugendschutzkonzept insgesamt sowie über das Verfahren für den Abschluss einer Vereinbarung aufklären.

In einer eigenen Rubrik auf dieser Internetseite werden in Kürze die Infobroschüren für freie Träger in der Kinder– und Jugendarbeit mit Hinweisen und Vordrucken sowie für ehrenamtlich Tätige veröffentlicht.

Beide Broschüren beinhalten zudem die örtlich zuständigen „insoweit erfahrenen Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ und diejenigen, die für die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes ansprechbar sind.