Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen informieren über die Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes im Rahmen lokaler Informationsveranstaltungen.
Die Veranstaltung richtet sich an die örtlichen freien Träger bzw. Vereine. Im Mittelpunkt steht das Bundeskinderschutzgesetz und die Vorgaben des § 72a SGB VIII, das nun auch für ehrenamtlich Tätige unter bestimmten Umständen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis vorschreibt.
Die Jugendämter sind verpflichtet, Vereinbarungen mit freien Trägern hierüber abzuschließen. Was das letztlich für die Träger und Ehrenamtler bedeutet, was das Gesetz vorschreibt und wie eine Umsetzung gelingt, wird von den Mitarbeiter/innen der Jugendämter in den Informationsveranstaltungen erklärt.
Unter der Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“ sind die aktuell geplanten Termine und Orte unter dem Titel „Lokale Infoveranstaltungen“ für Sie aufgeführt.
Bei eventuellen Nachfragen kontaktieren sie bitte die zuständigen Ansprechpartner/innen Ihres Jugendamtes.