Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 SGB VIII ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) verpflichtet, mit allen Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, Vereinbarungen abzuschließen. Diese Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte der Träger den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gesetzeskonform wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Weiterhin soll durch Vereinbarungen gem. § 72a Abs. 2 SGB VIII der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen auch bei freien Trägern gewährleistet werden.

Gem. § 9 Abs. 2 der mit Ihnen abgeschlossenen Vereinbarung erfolgt zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem Träger eine gemeinsame Auswertung der Fälle von Kindeswohlgefährdung, um eine Verbesserung der Risikoeinschätzung und Verfahrensabläufe zu erreichen.
Nachdem im Jahr 2008 die Vereinbarungen gem. §§ 8a/72a SGB VIII mit Ihnen getroffen und 2010 eine erste Reflexionsveranstaltung durchgeführt wurde, lade ich Sie hiermit zur zweiten Reflexions- und Informationsveranstaltung ein, die stattfindet

am 19.11.2013
von 09.00 – 13.00 Uhr
im August-Pieper-Haus,
Leonhardstr. 18-20, 52064 Aachen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen Ihnen auch Informationen gegeben werden zu den mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes gesetzlich geforderten Vereinbarungen gem. § 72a Abs. 4 SGB VIII, erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtler.
Weitere Informationen zu diesem Thema und zu den im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen verabschiedeten Vereinbarungen und Broschüren erhalten Sie auf der Interseite www.imblick.info .

Ablaufplan der Veranstaltung:

08.45 Uhr Ankunft, Stehkaffee
09.00 Uhr Begrüßung, Einführung in die Themen
09.15 Uhr Bisherige Vereinbarungen gem. §§ 8a/72a SGB VIII (Verfahren, insoweit erfahrene Fachkraft, Reflexion)
09.45 Uhr Reflexion der Praxis in moderierten Untergruppen
10.45 Uhr Pause
11.15 Uhr Vorstellung der Ergebnisse der Reflexionsgruppen
11.45 Uhr Neuerungen des Bundeskinderschutzgesetzes, erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtler, Vereinbarungen gem. § 72a Abs. 4 SGB VIII

Zielgruppe der Veranstaltung sind alle Träger in der Stadt Aachen, die mit Fachkräften – und Ehrenamtlern – Leistungen und Dienste nach dem SGB VIII anbieten.

Da die Teilnehmerzahl auf 120 begrenzt ist, bitte ich um Anmeldung unter den u.a. Kontaktdaten bis zum 12.11.2013. Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der u.a. Telefonnummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
gez. Hütten

Ansprechpartner: Herr Hütten
Gebäude        Mozartstr. 2-10
Zimmer         136
Telefon         (0241) 432-45370
Telefax         (0241) 432-45993
e-mail          Horst.huetten@mail.aachen.de
Internet       www.aachen.de