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Das sechsminütige Video vermittelt Eltern, wie sie ihre Kinder zu starken und selbstbewussten Persönlichkeiten erziehen können.

Auf der Grundlage von sechs zentralen Kernbotschaften aus der Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt, erläutert Sabine Rommel vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen, wie dies gelingen kann.

Ziel ist, dass ein Kind lernt, seinen Gefühlen zu vertrauen, seine Körpergrenzen zu wahren, belastende Geheimnisse zu erzählen sowie einen gesunden Umgang mit Sexualität erfährt. Es weiß, was sich richtig und falsch anfühlt und wo und bei wem es sich Hilfe holen kann, wenn es unangemessene Situationen erlebt.

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Radiobeitrag hier klicken (Foto: Sylvia Opielka)

Sabine Rommel vom Amt für Kinder Jugend und Familie der StädteRegion Aachen und Nicole Lennartz vom Polizeipräsidium Aachen bieten das Präventionsprojekt „Kinder stark machen„ für Grundschulkinder der 3. und 4. Klassen an.

Mit den Kindern der Eurojugend haben sie über gute und schlechte Gefühle gesprochen und wie wichtig es ist, seinen eigenen Gefühlen zu trauen.

Am Rollenspiel „Wolf-Dieter möchte ein Küsschen“ wurde gemeinsam überlegt, was Kinder tun können, wenn ihnen jemand körperlich zu nahe kommt. Laut „Nein“ oder „Lass das“ zu sagen, gehört auf jeden Fall dazu!

Es gibt viele gute Tipps, wie man sich in gefährlichen Situationen sicher verhalten kann und wo man Hilfe bekommt. Außerdem haben sie Ida im Interview so komplizierte Dinge erklärt wie das Wort „Prävention“ und was der Satz „mein Körper gehört mir“ eigentlich bedeutet.

Kinder und Eltern erfahren in unserem Radiobeitrag (hier klicken) somit eine ganz Menge darüber, was „Kinder stark macht“.

Viel Spaß beim Zuhören!

Ansprechpartnerinnen:

Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen
Frau Sabine Rommel
Tel:: 0241 5198-2240
E-Mail: sabine.rommel@staedteregion-aachen.de

Polizei Aachen
KHKin Nicole Lennartz
Tel.: 0241 9577-34416
E-Mail: Nicole.Lennartz@polizei.nrw.de

2017 findet in der StädteRegion Aachen wieder eine Qualifizierte Weiterbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII statt.

Kindeswohlgefährdung nimmt in der Arbeit der freien und öffentlichen Jugendhilfe nicht erst seit der Einführung des so genannten Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 einen immer größeren Raum ein. §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) erfordert von den Fachkräften Qualifikationen, Kindeswohlgefährdung zu erkennen, d.h. Gefährdungspotentiale einschätzen zu können und auf Hilfen hinzuwirken bzw. sie anbieten zu können.

Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt die Fachkraft vor Ort in der Risikoeinschätzung und im weiteren Prozess bei der Zusammenarbeit mit den beteiligten Kindern/Jugendlichen, ihren Personensorgeberechtigten und bei der Kooperation mit beteiligten Helfersystemen.

Das Curriculum liefert die aktuellen, fachlichen Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung und vermittelt die erforderlichen Kompetenzen zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“, wie sie im §8a des SGB VIII und in §4 KKG des so genannten Bundeskinderschutzgesetzes gefordert wird. Die Fortbildung unterstützt die Teilnehmer/innen darin, ihre Professionalität als fallführende Fachkraft in der Arbeit mit kindeswohlgefährdenden Personen zu entwickeln bzw. auszubauen. Die Inhalte werden multimedial, in Form von Vorträgen, Arbeitsgruppen, Rollenspielen, Selbsterfahrungsteilen und Trainingselementen vermittelt.

Adressaten der Weiterbildung sind Fachmitarbeiter/innen aus sozialen Diensten, Erziehungsberatungsstellen oder vergleichbaren beruflichen Feldern.

Eine Zertifikation durch die VHS Stolberg und die Referenten ist bei entsprechender Vorbildung (Dipl. Soz.-Päd., Dipl. Soz.-Arb, Dipl.-Päd., Dipl.-Psych. inkl. entsprechende Bachelor- oder Master-Abschlüsse) möglich.

Die Bereitschaft, sich aktiv am Kursverlauf zu beteiligen und im eigenen beruflichen Umfeld die erlernten Kompetenzen auszuprobieren, wird vorausgesetzt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt. Die Anmeldung gilt für alle drei Kursblöcke.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem hier herunterladbaren Informationsflyer.

d8-1280x800Es ist Fußball EM – und alle Fußballjecken schauen zu!

Wirklich alle?! Was ist mit den Kurzen? Dürfen die Abends spät noch Poldi und Schweini gucken?

Ja, dürfen sie!

Vorausgesetzt die Erziehungsberechtigen (Eltern) erlauben es. Dann dürfen die Kinder so lange Fußball im Fernsehen gucken wie sie möchten. Dürfen sie im Übrigen auch bei anderen Sachen, wie Kinder- oder Zeichentrickfilmen.

In Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer sogenannten „erziehungsbeauftragten Person“ darf ein Kind – ohne Altersbeschränkung – auch eine Public-Viewing-Veranstaltung besuchen.

Wichtig  ist aber bei beidem, dass es Kind- bzw. altersgerechte Beiträge sind, die da medial konsumiert werden.

Joh, und Fußball-Europameisterschaft sollte weitestgehend jugendfrei sein, da man das Fluchen der Gegner über die Chancenlosigkeit gegen „die Mannschaft“ ja wegen all der Nebengeräusche eh´ nicht versteht… 😉