Das Netzwerk „Frühe Hilfen/ Kinderschutz“ aller Jugendämter und des Gesundheitsamtes in der StädteRegion Aachen hat einen Kurzfilm erstellt, der über die Abläufe bei der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes informiert.

Vor genau 10 Jahren wurden die Jugendämter der Städteregion sowie die freien Träger der Jugendhilfe vor eine große Herausforderung gestellt. „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“, so lautete die Überschrift, die im Bundeskinderschutzgesetz durch den § 72a SGB VIII ergänzt wurde. Und diese Ergänzung sorgte nicht nur in den Jugendämtern für Unruhe, sondern vor allem auch in vielen Vereinen und Verbänden. Sollten sie doch zusammen eine Vereinbarung miteinander abschließen, die sicherstellt, dass Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren engen Kontakt haben, vorab erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vorlegen.

Dem Anliegen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt in allen pädagogischen Arbeitsfeldern zu schützen, konnten sich alle Beteiligten anschließen. Doch es gab einigen Klärungsbedarf. Die Träger sahen viel zusätzliche ehrenamtliche Arbeit auf sich zukommen. Und konkrete Anforderungen an eine Vereinbarung waren von Seiten des Gesetzgebers nicht benannt. Wer sollte konkret mit wem eine solche Vereinbarung abschließen, oder wer wem ein Führungszeugnis vorlegen, und wie sollte der Vorgang dokumentiert werden?

Die Lösung war, dass zu diesen und vielen weitergehenden Fragen sich Vertreter_innen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen mit denen der freien Jugendhilfe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschlossen. Gemeinsam formulierte man einheitliche Vereinbarungen und erarbeitete Infobroschüren für Ehrenamtliche und freie Träger, die einerseits den Anforderungen des Paragraphen gerecht wurden und gleichzeitig umfassend informierten.

Leitgedanke der Zusammenarbeit war allerdings weniger die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Vielmehr haben die Partner die Gelegenheit genutzt, auf die Notwendigkeit des Kinder- und Jugendschutzes im Ehrenamt hinzuweisen und gleichzeitig das Hilfsnetzwerk von örtlich zuständigen Jugendämtern und Beratungsstellen beworben.

Und sie tun das bis heute zu. Geschulte Mitarbeiter_innen leisten hier gerne Unterstützungsarbeit und bieten sich den freien Trägern und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit als Ansprechpartner_innen an, informieren, klären auf, helfen bei der trägerinternen Umsetzung.

Viele Vereine, Verbände oder kirchliche Einrichtungen haben in der Folge mit den örtlich zuständigen Jugendämtern Vereinbarungen abgeschlossen, wie man auf der Internetseite www.imblick.info unter der Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“ eindrucksvoll sehen kann (siehe : „Diese Träger sind dabei“ – hier klicken).

Trotzdem braucht es immer noch einmal einen erneuten öffentlichkeitswirksamen Hinweis auf das wichtige Thema. Es gilt weiterhin aufmerksam zu sein, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet scheint, um dann auch beherzt einzuschreiten! Zudem gibt es bei den Trägern immer auch personelle Fluktuationen, wo neue Ehrenamtler_innen neben ihrer wichtigen Trägerarbeit auch die Inhalte der Vereinbarung kennen müssen, um die geschaffenen Strukturen und Abläufe hinsichtlich der Vereinbarungen aufrecht zu erhalten.

Der Kurzfilm des Netzwerkes will hier noch einmal informieren, worum es konkret bei der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes in der StädteRegion Aachen geht. Damit will das Netzwerk auch weiterhin auf den Jugendschutz im Ehrenamt aufmerksam machen und sich als Partner für die Träger in Erinnerung rufen.

Denn eins ist völlig klar: Jugendschutz geht alle an!

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Mit der Geburt eines Babys stehen viele Veränderungen ins Haus. Dieser Aussage werden wohl alle frischgebackenen Eltern hundertprozentig zustimmen. Plötzlich steht das kleine Wesen im Mittelpunkt, das natürlich Freude bereitet, aber auch rund um die Uhr versorgt werden will. Es gibt vielfältige Herausforderungen, die Eltern von (Klein-)Kindern ab dann zu bewältigen haben. Da würde sich fast jedes Elternteil ab und an über Austausch mit anderen Vätern und Müttern oder auch über Beratung und Unterstützung von Fachkräften sehr freuen.

Gut, dass es für solche Anliegen den Familienstadtplan der Stadt Aachen und die Familien-Navis in der StädteRegion gibt!

Beide digitalen Plattformen helfen Ihnen bei der Suche nach passenden Angeboten für Sie und Ihre Familie!

 

Für die Stadt Aachen gibt es den Familienstadtplan!

selbsterklärend, digital, kostenlos und familienfreundlich!

Der Familienstadtplan der Stadt Aachen bündelt alle Angebote für Kinder, Familien und Senior_innen in einem Portal. Sie finden Kitas, Grundschulen und Kinderärzte sowie Beratungs- und Bildungsangebote vom Baby bis zu Senior_innen. Zudem enthält der Familienstadtplan interessante Angebote zur Freizeitgestaltung. In der Karte können Sie die einzelnen Themen ganz einfach hinzu schalten. Der Familienstadtplan „lebt“ und wird ständig erweitert und aktualisiert. Dabei kommen immer wieder neue Themen hinzu, z.B. ganz aktuell die Kinderärzt_innen in Aachen.

Der Familienstadtplan wurde im Rahmen der Reauditierung „familiengerechte Kommune“ erstellt. Initiiert wurde das Projekt durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Die technische Umsetzung erfolgt durch den Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung. Dabei wird die bereits bekannte Technik des Geodatenportals der Stadt Aachen eingesetzt.

Für die StädteRegion Aachen gibt es die Familien-Navis!

kostenlos, einfach und ohne Anmeldung!

Die Familien-Navis bündeln alle Angebote und Anlaufstellen für Familien mit Kindern in einem Onlineportal. Das Spektrum reicht dabei von Gesundheit und Beratung über Betreuung bis hin zu Freizeit und Kultur. Mit dem Familien-Navi ersparen Sie sich das Durchsuchen von unzähligen Seiten und werden schnell fündig. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Nutzung ist kostenlos. Nicht nur für Familien, sondern auch für alle Institutionen sind die Familien-Navis hilfreich, denn Fachkräfte erhalten ebenfalls einen guten Überblick und können gezielt nach den passenden Angeboten und Anlaufstellen suchen. Neue Angebote sind stets willkommen und können kostenfrei eingestellt werden. Melden Sie sich als Anbieter_in gern bei dem zuständigen Jugendamt Ihrer Kommune!

Die Familien-Navis sind ein Angebot im Rahmen von „Guter Start NRW“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und werden gefördert aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Hier geht es zu dem Familienstadtplan und zu den Familiennavis: https://www.imblick.info/fruehe-hilfen/familiennavi/ (hier klicken) 

Arbeitskreis Suchtprävention in der StädteRegion Aachen startet Kampagne

Drei Aktionsplakate machen auf das Thema „Energy-Drinks“ auffällig aufmerksam!

„Heute schon gefrühstückt?“ Antwort: „Ja klar. Ich hatte einen Energy!“

Oft bekommen nicht nur Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit diese Antwort von Jugendlichen, denen ihre täglichen Energy Drinks sehr wichtig sind. Oftmals wichtiger als eine gesunde Mahlzeit. Und dann gibt es da noch regelrechte Wettbewerbe in jugendlichen Cliquen, bei denen es darum geht, wer denn die meisten Dosen der süßen Brause hintereinander verkraften kann.

Aber welche negativen Begleiterscheinungen der missbräuchliche Konsum von Energy Drinks nach sich ziehen kann, ist vielen Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen nicht bekannt. Das hat den Arbeitskreis Suchtprävention in der StädteRegion Aachen jetzt dazu bewogen, auf das Thema aufmerksam zu machen, aufzuklären und zu sensibilisieren. Zum Arbeitskreis gehören alle Jugendämter und das Gesundheitsamt in der StädteRegion Aachen, die Fachstellen für Suchtprävention von Caritas und Diakonie, die AOK Rheinland, die Polizei Aachen sowie das Landesprogramm Bildung und Gesundheit.

Es ranken sich so einige Mythen über die herausragenden Wirkungen von Energy Drinks in der kollektiven Wahrnehmung. Wie die, dass Energy Drinks wach machen und Power geben. Dass sie zur Leistungssteigerung beitragen, beim Studieren Ausdauer schaffen und Sportlern den letzten Schub verpassen. Und natürlich lassen Energy Drinks in Kombination mit Alkohol jede Party länger und besser durchhalten.

In Wirklichkeit ist die Wirkung von hochdosierten zucker- und koffeinhaltigen Getränken nur kurzzeitig aufputschend, aufmunternd und wachhaltend. Je nach Konsum beginnt eine wachmachende Wirkung nach etwa 15-30 Minuten, lässt aber schon nach 60 Minuten wieder nach.

Demgegenüber sind die negativen Begleiterscheinungen bei einem übermäßigen Konsum wesentlich größer: Übelkeit, Nervosität, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Schweißausbrüche, und Herzrasen, Wahrnehmungsstörungen, Anstieg des Blutzuckerspiegels und hohe Insulinausschüttung können die Folge sein.

Fakt ist: es gibt keine nachhaltig positive Wirkung von Energy Drinks. Vielmehr kann es bei regelmäßigem und erhöhtem Verzehr vor allem bei ganz jungen Heranwachsenden das gesundheitliche Risiko erhöhen und zu Herz-Rhythmusstörungen, Kreislaufkollaps, Übergewicht, Diabetes und Bluthochdruck führen. In der aktuellsten Studie von 2019 des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) wurde festgestellt, dass der Konsum ab 2 Dosen aufwärts für Kinder und Jugendliche gefährlich werden kann.

Wie bei allen präventiven Maßnahmen geht es dem Arbeitskreis mit seiner Kampagne #powerstattenergy nicht darum, den Konsum von Energy Drinks gänzlich zu verbieten. Es geht den Initiatoren vielmehr darum, auf die möglichen Risiken aufmerksam zu machen und für einen verantwortungsvollen, kritischen Umgang zu werben. Insbesondere mit Blick auf die Jüngsten.

Dazu wenden sie sich an Jugendliche und Erziehungsberechtigte gleichermaßen. Mit einer Plakat- und Postkartenaktion sowie mit vielen Informationen auf der Internetseite www.imblick.info soll dem Thema besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die auffälligen Plakate wurden im Übrigen gemeinsam mit Jugendlichen aus Eschweiler und Simmerath sowie der Agentur für Werbung und Kommunikation „artemedia concept“ erstellt.

#powerstattenergy unterstützt damit auch die Hinweise vieler Ärzt_innen sowie Forderungen des BfR, welches sich bereits vor einigen Jahren für Hinweise auf den Etiketten von Energy Drinks ausgesprochen hatte. Diese weisen jetzt darauf hin, dass bestimmte Verbrauchergruppen (Kinder, Schwangere, Stillende, koffeinempfindliche Personen) auf den Verzehr von Energiegetränken verzichten sollten.

Der Arbeitskreis Suchtprävention in der StädteRegion Aachen schließt sich dem an und empfiehlt mit seinem Appell darüber hinaus, die Abgabe von Energy Drinks an unter 16-jährige zu vermeiden. Er appelliert damit zusätzlich an Abgabestellen wie Kioske, Discounter oder Geschäfte für eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Am Ende sollen alle dazu beitragen und mithelfen, Energy Drinks verantwortungsvoll zu konsumieren, und das vor allem Kinder und Jugendliche gesund und auseichend frühstücken, um so richtig Energie für den Tag zu tanken. Ganz im Sinne von #powerstattenergy!

Weiterführende Informationen zur Kampagne #powerstattenergy findet man unter: www.imblick.info/power-statt-energy (hier klicken)

Abgabestellen, die sich der Aktion #powerstattenergy anschließen wollen, können als Aushang ein Hinweisschild nutzen, welches (hier klicken) heruntergeladen werden kann.

Auf Anfrage kann auch ein laminiertes Druckexemplar zugesandt werden; Ansprechpartner ist Herr Ralf Pauli, Jugendpfleger beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen (Kontaktdaten hier klicken).