Gemeinsamer Aufbau der „Frühen Hilfen“

Ein Zusammenschluss von sieben Jugendämtern und dem Gesundheitsamt in der Städteregion Aachen
oder
wie gemeinsam der Aufbau und die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in ländlichen Gebieten gut funktionieren kann.

Im Jahre 2009 haben die sieben Jugendämter in der Städteregion Aachen (Stadt Aachen, Städteregion Aachen,  Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Stolberg und Stadt Würselen) vereinbart , ein eigenes, gemeinsames Konzept zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern in der Öffentlichkeit“ und dem „Aufbau der Frühen Hilfen“ zu erarbeiten.

Das sichere und gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen bildet die Grundlage für das Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung. Der effektive Schutz von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe die nicht an Stadtgrenzen endet. Gemeinsam im Verbund mit den sieben Jugendämtern, der freien Träger und der Gesundheitshilfe können die umfangreiche Arbeit, der Aufbau und die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen effektiver – verteilt auf mehreren Schultern – gestaltet werden.

Ein einzelnes Jugendamt hätte diese vielfältigen und umfangreichen Aufgaben nicht alleine stemmen können.

Mit der Erstellung eines städteregionalen Konzeptes wurde die Projektgruppe „Netzwerk Frühe Hilfen“ – bestehend aus je einem Vertreter der beteiligten Jugendämter – beauftragt. Bereits bestehende Maßnahmen und Projekte zum Kinderschutz sind regionsweit zusammengetragen und zu einer Gesamtkonzeption zusammengefügt worden.

Ziel war es, die Öffentlichkeit für das Thema Kinder- und Jugendschutz/ Frühe Hilfen zu sensibilisieren und ein Bewusstsein zu schaffen, dass es „einer Kultur des Hinsehens und des Hinhörens“ bedarf und Frühe Hilfen angenommen werden, damit Kinder und Jugendliche gesund und sicher aufwachsen.

Mit der Entwicklung des Babybegrüßungspaketes fing im Jahre 2009 die enge Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und der Gesundheitshilfe an. Recht schnell wurde als weiterer präventiver Ansatz der Sozialmedizinische Dienst gemeinsam mit der öffentlichen Gesundheitshilfe geplant und etabliert. In drei Krankenhäusern in der Städteregion Aachen werden alle Mütter von Neugeborenen vom Sozialmedizinischen Dienst aufgesucht und beraten. Bereits hier wird bei Bedarf Unterstützung und Hilfe unbürokratisch vermittelt.

Zuletzt wurde gemeinsam der Familienhebammendienst erfolgreich mit den Bundesmitteln aufgebaut. Hierzu war zunächst eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) zwischen Jugendämtern und der Gesundheitshilfe über die Errichtung und den Betrieb des Familienhebammendienstes erforderlich. Die Genehmigung über kommunale Gemeinschaftsarbeit erfolgte durch die Bezirksregierung in Köln. Bestandteil war auch eine gemeinsam erstellte Geschäfts- und Dienstregelung des gemeinsamen Familienhebammendienstes in der Städteregion Aachen.

Zusätzlich gab es große Kampagnen wie „ImBlick“ zur Stärkung der Zivilcourage und die Kampagne „Mein Kind ist unschlagbar“; jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Zu den Aktionen gab es zusätzlich Fachveranstaltungen, selbst gedrehte Kinospots, Straßenszenen/theater, das Theaterstück „Betti tut was“, Plakate, Postkarten und Swingcards, die in der Städteregion Aachen durchgeführt/verteilt wurden. Auch gab es eigene Radiospots, ein Leporello mit einfachen Spielen und Tipps zur Freizeitbeschäftigungen für Eltern und Kinder.

Eine weiter Kampagne trug den Titel „AugenBlick mal!“, bei der  die Jugendämter in 2012 und 2013 Akzente setzten, damit Eltern und Kinder qualitativ (Frei)Zeit miteinander verbringen. Eine enge und vertrauensvolle Beziehung zwischen den Familienmitgliedern ist der wichtigste Baustein für ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder und der erste Schritt im Hinblick auf einen vorbeugenden Kinder- und Jugendschutz.

Schwerpunktthema im Jahr 2013 war der „Jugendschutz im Ehrenamt“. Es wurden zahlreiche kommunale Informationsveranstaltungen von Ehrenamtlern in Vereinen durchgeführt. Unterstützend wurde eine Informationsbroschüre und ein Prüfschema zur Klärung erstellt, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden soll.

Nach Abschluss einer „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschuss einschlägig vorbestrafter Personen“ zwischen dem örtlichen Jugendamt und dem Verein erhält dieser dann vom Jugendamt ein Zertifikat.

Im Rahmen eines gemeinsamen Schulungsprogrammes (Inhouse-Veranstaltungen) sind die Mitarbeiter der Krankenhäuser, Hebammen, Schulsozialarbeiter etc. in Fragen des Kinderschutzes weitergebildet worden. Die Schulung der Krankenhausmitarbeiter erfolgte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, wodurch die Fortbildung mit Fortbildungspunkten der Ärztekammer bewertet wurde. Darüber hinaus veranstalten wir regelmäßige Fortbildungen für insoweit erfahrene Fachkräfte, bieten jährliche Zertifizierungen zur insoweit erfahrenen Fachkraft an, um auch hier den Kinderschutz für Berufskollegen weiter zu entwickeln.

Im Verbund wurden auch gemeinsam 8a Vereinbarungen bzw. analoge 8a Vereinbarungen mit freien Trägern, der Gesundheitshilfe, den Krankenhäusern etc. entwickelt und in der Städteregion Aachen abgeschlossen.

Selbstverständlich gibt es auch noch die zahlreichen Angebote der freien Träger wie Elterncafés, gruppenpädagogische Angebote, Patenschaften, Betreuung durch Ehrenamtler und die zahlreichen Angebote der jeweiligen Netzwerke „Frühe Hilfen“ in den einzelnen Kommunen.

Zur besseren Übersicht und als Informationsplattform wurde eine eigene Internetseite entwickelt. Alle Aktivitäten in der Städteregion Aachen und der einzelnen Jugendämter sind unter www.imblick.info abrufbar. Zwischenzeitlich wurde auch eine mobile Internetversion entwickelt.

All diese zahlreichen und unterschiedlichen Aktivitäten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes/Frühe Hilfen benötigen in der Kooperation zwischen den Jugendämtern und der Gesundheitshilfe verbindliche und verlässliche Strukturen. Daher haben die Jugendämter/Gesundheitsamt als Arbeitsgrundlage eine eigene Geschäftsordnung für das Netzwerk Frühe Hilfen/ Kinderschutz entwickelt und verabschiedet. Auf den folgenden Seiten können Sie die Geschäftsordnung einsehen.