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Das Netzwerk „Frühe Hilfen/ Kinderschutz“ aller Jugendämter und des Gesundheitsamtes in der StädteRegion Aachen hat einen Kurzfilm erstellt, der über die Abläufe bei der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes informiert.

Vor genau 10 Jahren wurden die Jugendämter der Städteregion sowie die freien Träger der Jugendhilfe vor eine große Herausforderung gestellt. „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“, so lautete die Überschrift, die im Bundeskinderschutzgesetz durch den § 72a SGB VIII ergänzt wurde. Und diese Ergänzung sorgte nicht nur in den Jugendämtern für Unruhe, sondern vor allem auch in vielen Vereinen und Verbänden. Sollten sie doch zusammen eine Vereinbarung miteinander abschließen, die sicherstellt, dass Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren engen Kontakt haben, vorab erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vorlegen.

Dem Anliegen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt in allen pädagogischen Arbeitsfeldern zu schützen, konnten sich alle Beteiligten anschließen. Doch es gab einigen Klärungsbedarf. Die Träger sahen viel zusätzliche ehrenamtliche Arbeit auf sich zukommen. Und konkrete Anforderungen an eine Vereinbarung waren von Seiten des Gesetzgebers nicht benannt. Wer sollte konkret mit wem eine solche Vereinbarung abschließen, oder wer wem ein Führungszeugnis vorlegen, und wie sollte der Vorgang dokumentiert werden?

Die Lösung war, dass zu diesen und vielen weitergehenden Fragen sich Vertreter_innen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen mit denen der freien Jugendhilfe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschlossen. Gemeinsam formulierte man einheitliche Vereinbarungen und erarbeitete Infobroschüren für Ehrenamtliche und freie Träger, die einerseits den Anforderungen des Paragraphen gerecht wurden und gleichzeitig umfassend informierten.

Leitgedanke der Zusammenarbeit war allerdings weniger die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Vielmehr haben die Partner die Gelegenheit genutzt, auf die Notwendigkeit des Kinder- und Jugendschutzes im Ehrenamt hinzuweisen und gleichzeitig das Hilfsnetzwerk von örtlich zuständigen Jugendämtern und Beratungsstellen beworben.

Und sie tun das bis heute zu. Geschulte Mitarbeiter_innen leisten hier gerne Unterstützungsarbeit und bieten sich den freien Trägern und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit als Ansprechpartner_innen an, informieren, klären auf, helfen bei der trägerinternen Umsetzung.

Viele Vereine, Verbände oder kirchliche Einrichtungen haben in der Folge mit den örtlich zuständigen Jugendämtern Vereinbarungen abgeschlossen, wie man auf der Internetseite www.imblick.info unter der Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“ eindrucksvoll sehen kann (siehe : „Diese Träger sind dabei“ – hier klicken).

Trotzdem braucht es immer noch einmal einen erneuten öffentlichkeitswirksamen Hinweis auf das wichtige Thema. Es gilt weiterhin aufmerksam zu sein, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet scheint, um dann auch beherzt einzuschreiten! Zudem gibt es bei den Trägern immer auch personelle Fluktuationen, wo neue Ehrenamtler_innen neben ihrer wichtigen Trägerarbeit auch die Inhalte der Vereinbarung kennen müssen, um die geschaffenen Strukturen und Abläufe hinsichtlich der Vereinbarungen aufrecht zu erhalten.

Der Kurzfilm des Netzwerkes will hier noch einmal informieren, worum es konkret bei der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes in der StädteRegion Aachen geht. Damit will das Netzwerk auch weiterhin auf den Jugendschutz im Ehrenamt aufmerksam machen und sich als Partner für die Träger in Erinnerung rufen.

Denn eins ist völlig klar: Jugendschutz geht alle an!

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Am 23. September 2019 haben fünf Migrantenorganisationen aus Alsdorf und Herzogenrath, darunter zwei Moscheevereine und drei Sportvereine, einen vorbildlichen Einsatz für den Kinder- und Jugendschutz gezeigt.

Im Beisein von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier unterzeichneten sie die „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72 SGB VIII“ mit ihren Jugendämtern der Städte Herzogenrath und Alsdorf.

Damit zeigen die Migrantenorganisationen vorbildlich, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Blick haben.

Im folgenden Video stellen sich die Migrantenorganisationen vor:

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Nach einem langen Prozess ist schon das eine besondere Marke, die da jetzt überschritten wurde: 500 Vereine und Verbände in der StädteRegion Aachen haben eine Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterzeichnet!

Zum 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetzes dahin gehend ergänzt worden, dass auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche gilt, ihrem Träger ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vorzulegen, wenn sie Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, oder einen vergleichbaren Kontakt haben. Ziel des „§ 72a SGB VIII“ ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Jugendämter – mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände) entsprechende Vereinbarungen abschließen sollen. Die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger der Jugendämter in der StädteRegion Aachen machten sich an die Arbeit, entsprechende Vereinbarungen zu formulieren und Informationsmaterial zu erarbeiten. Ziel war es, nicht nur unterschriftsreife Vereinbarungen zu erstellen, sondern vielmehr den Ball, den das Gesetz zuwarf, aufzunehmen und über den Inhalt und die Zielsetzung mit den freien Trägern ins Gespräch zu kommen: dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Ehrenamt.

Widerstände schienen vorprogrammiert, mussten doch eine Vielzahl von Ehrenamtler und Vereine zunächst einen Mehraufwand leisten, um die Inhalte der Vereinbarung umzusetzen. Trotz grundsätzlichem Verständnis bei vielen Trägern für das Thema an sich.

Die Jugendpfleger/ innen nahmen deshalb auch weitere Vertreter/innen von Kommunen, Vereinen und Verbänden mit ins Boot: von kirchlichen Trägern, Stadtjugendringen, dem BDKJ, bis hin zu Feuerwehren. Die beteiligten Institutionen beauftragte nachfolgend eine kleine, repräsentative Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Jugendschutzkonzeptes für die gesamte StädteRegion Aachen. Diese institutionsübergreifende Zusammenarbeit war sehr erfolgreich. Schließlich wurde das gemeinsam erarbeitete Konzept am Ende eine Blaupause für viele andere Städte und Kreise, über NRW hinaus.

„Das war uns eminent wichtig“ sagt Ralf Pauli, Jugendpfleger beim Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen und einer derjenigen, der am Entwicklungsprozess von Anfang an beteiligt war. „Die kritische Auseinandersetzung mit dem, was wir uns inhaltlich und praktisch überlegt hatten, mussten wir mit den freien Trägern intensiv beraten. Nur so konnte ein möglichst tragfähiges Konzept geschaffen werden, welches eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Trägern vor Ort versprach. Wie hilfreich und sinnvoll das war, hat sich im Nachgang auch bestätigt“, so Pauli.

So führte man 2013 und 2014 gemeinsam Informationsveranstaltungen in allen Kommunen zur Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes durch. Im Mittelpunkt stand dabei immer das Thema „Kindeswohl“. Und natürlich Fragen rund um die Vereinbarungen zwischen Träger und Jugendamt sowie deren praktische Umsetzung. Neben Informationsmaterial wurde auch unter www.imblick.info eine Internetseite erstellt, die allgemeine Informationen, Fragen und Antworten aus den Infoabenden, Vordrucke sowie die örtlich zuständigen Ansprechpartner/innen beinhaltet.

Aufgelistet sind dort auch die über 500 Vereine und Verbände in der StädteRegion Aachen die Jugendarbeit leisten und mit ihrem Jugendamt eine „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ abgeschlossen haben.

„500 Träger sind jetzt dabei! Das ist schon eine Wegmarke. Und uns, die wir für das Thema „Kindeswohl im Ehrenamt“ in den letzten fünf Jahren intensiv geworben und sensibilisiert haben, freut das sehr. Aber es gibt auch noch Träger, die bisher nicht dabei sind. Um die werben wir weiter. Gemeinsam!“, gibt sich Ralf Pauli entschlossen und gleichsam optimistisch, dass es gelingt, weitere Vereine zu gewinnen. „Schließlich geht es nicht um ein Stück Papier, sondern um einen aktiven Kinder- und Jugendschutz. Das bleibt ein Dauerthema und geht alle an! Wir stehen den Ehrenamtler bei ihrer wichtigen Arbeit dabei gerne als Partner zur Seite!“

Mehr Infos und örtlich zuständige Ansprechpartner/innen unter: www.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/

Die Steuerungsgruppe § 72a SGB VIII – erweiterte Führungszeugnisse, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe hatte zur Tagung „5 Jahre Bundeskinderschutzgesetz“ am Donnerstag, den 08.06.2017 um 19.30 Uhr im Haus der evangelischen Kirche,Frère-Roger-Str. 8 in Aachen eingeladen.

Angesprochen waren alle Vertreterinnen und Vertreter von freien Trägern und Institutionen, unabhängig davon, ob sie bereits eine Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt abgeschlossen hatten oder nicht.

Hintergrund:

In enger Abstimmung von freien Trägern, Verbänden und den Jugendämtern in der StädteRegion Aachen entstand in den Jahren 2012/ 2013 ein gemeinsames Jugendschutzkonzept. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite: www.imblick.info – Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“.

Im Mittelpunkt des Konzeptes stand die Umsetzung der Änderungen im Bundeskinderschutzgesetz, welche die Jugendämter verpflichtet, Vereinbarungen mit freien Trägern darüber abzuschließen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die einschlägig vorbestraft ist, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, oder einen vergleichbaren Kontakt haben (§ 72a SGB VIII).

Dieses Gesetz sorgte im Vorfeld für viel Unruhe bei Trägern und Jugendämtern.

Nach fünf Jahren wollten die Veranstalter nun mit den Teilnehmer/innen Fazit ziehen und im Rahmen der Tagung

  • die Erfahrungen mit den Vereinbarungen und der Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse reflektieren,
  • gelungene Beispiele der Umsetzung des Verfahrens in Vereinen vorstellen,
  • das Thema „sexueller Missbrauch in Vereinen“ behandeln und
  • Ausblick auf zukünftige Handlungs- und Fortbildungsbedarfe halten.

Die Steuerungsgruppe § 72 a, bestehend aus Vertretern von freien Trägern, Verbänden und Jugendämter hat sich zum Ziel gesetzt, auch weiterhin für den Abschluss von Vereinbarungen zu werben. Viel mehr aber sich weiterhin um ein gemeinsames Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzusetzen!

Im Nachgang berichtete die Aachener Nachrichten über den Fachtag; hier können Sie den Beitrag von Nina Krüsmann vom 14.06.2017 lesen.

 

ajs_logo_homeDie Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. bietet im Rahmen ihrer Weiterbildungsreihe folgende Veranstaltung u.a. auch für Vereine und Verbände an:

„Kinder- und Jugendarbeit…aber sicher!“
Prävention von sexuellen Übergriffen in Vereinen und Verbänden

Die Ausschreibung mit den Terminen, Veranstaltungsort und Tagungsgebühr (ohne Übernachtung) können Sie hier herunterladen.

Für eine gewünschte Übernachtung müssten Sie selbst sorgen. Es gibt aber sehr nette und auch preisgünstige Zimmer im Tagungshaus.

Noch mehr Infos finden Sie unter http://www.ajs.nrw.de/sexualisierte-gewalt/kinder-und-jugendarbeit-aber-sicher/weiterbildung/  .

Und hier können Sie sich anmelden: http://www.ajs.nrw.de/veranstaltung/26/aber-sicher-2017/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an die AJS; Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS)
Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V.
Poststr. 15 – 23
50676 Köln
Tel  0221.92 13 92 – 17
Fax 0221.92 13 92 – 44
www.ajs.nrw.de