Ob oder wie lange ein Kind eine öffentliche Kinoveranstaltung besuchen darf, hängt von seinem Alter und der Altersbeschränkung des jeweiligen Films ab.

Für Kinder unter 6 Jahren gilt:  Sie dürfen nicht ins Kino, es sei denn, sie werden von einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und der Spielfilm hat keine Altersbeschränkung.

Eine öffentliche Kinoveranstaltung dürfen besuchen:

  • Kinder ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
  • Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
  • Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

Das Gesetz im Wortlaut: § 11 juSchG –  Filmveranstaltungen

Auf ein Wort: Tut der Spielfilm Ihrem Kind gut?

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