Vor Beginn der Beschäftigung und in regelmäßigen Abständen müssen Jugendliche vom Arbeitgeber zu Unfall- und Gesundheitsgefahren unterwiesen werden.

Jugendliche, die ins Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn ein Nachweis über ihre gesundheitliche Eignung vorliegt. Die Untersuchung ist kostenlos; den erforderlichen Berechtigungsschein hierfür gibt es beim Einwohnermeldeamt.

Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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