Die Steuerungsgruppe § 72a SGB VIII – erweiterte Führungszeugnisse, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe hatte zur Tagung „5 Jahre Bundeskinderschutzgesetz“ am Donnerstag, den 08.06.2017 um 19.30 Uhr im Haus der evangelischen Kirche,Frère-Roger-Str. 8 in Aachen eingeladen.

Angesprochen waren alle Vertreterinnen und Vertreter von freien Trägern und Institutionen, unabhängig davon, ob sie bereits eine Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt abgeschlossen hatten oder nicht.

Hintergrund:

In enger Abstimmung von freien Trägern, Verbänden und den Jugendämtern in der StädteRegion Aachen entstand in den Jahren 2012/ 2013 ein gemeinsames Jugendschutzkonzept. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite: www.imblick.info – Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“.

Im Mittelpunkt des Konzeptes stand die Umsetzung der Änderungen im Bundeskinderschutzgesetz, welche die Jugendämter verpflichtet, Vereinbarungen mit freien Trägern darüber abzuschließen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die einschlägig vorbestraft ist, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, oder einen vergleichbaren Kontakt haben (§ 72a SGB VIII).

Dieses Gesetz sorgte im Vorfeld für viel Unruhe bei Trägern und Jugendämtern.

Nach fünf Jahren wollten die Veranstalter nun mit den Teilnehmer/innen Fazit ziehen und im Rahmen der Tagung

  • die Erfahrungen mit den Vereinbarungen und der Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse reflektieren,
  • gelungene Beispiele der Umsetzung des Verfahrens in Vereinen vorstellen,
  • das Thema „sexueller Missbrauch in Vereinen“ behandeln und
  • Ausblick auf zukünftige Handlungs- und Fortbildungsbedarfe halten.

Die Steuerungsgruppe § 72 a, bestehend aus Vertretern von freien Trägern, Verbänden und Jugendämter hat sich zum Ziel gesetzt, auch weiterhin für den Abschluss von Vereinbarungen zu werben. Viel mehr aber sich weiterhin um ein gemeinsames Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzusetzen!

Im Nachgang berichtete die Aachener Nachrichten über den Fachtag; hier können Sie den Beitrag von Nina Krüsmann vom 14.06.2017 lesen.

 

2017 findet in der StädteRegion Aachen wieder eine Qualifizierte Weiterbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII statt.

Kindeswohlgefährdung nimmt in der Arbeit der freien und öffentlichen Jugendhilfe nicht erst seit der Einführung des so genannten Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 einen immer größeren Raum ein. §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) erfordert von den Fachkräften Qualifikationen, Kindeswohlgefährdung zu erkennen, d.h. Gefährdungspotentiale einschätzen zu können und auf Hilfen hinzuwirken bzw. sie anbieten zu können.

Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt die Fachkraft vor Ort in der Risikoeinschätzung und im weiteren Prozess bei der Zusammenarbeit mit den beteiligten Kindern/Jugendlichen, ihren Personensorgeberechtigten und bei der Kooperation mit beteiligten Helfersystemen.

Das Curriculum liefert die aktuellen, fachlichen Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung und vermittelt die erforderlichen Kompetenzen zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“, wie sie im §8a des SGB VIII und in §4 KKG des so genannten Bundeskinderschutzgesetzes gefordert wird. Die Fortbildung unterstützt die Teilnehmer/innen darin, ihre Professionalität als fallführende Fachkraft in der Arbeit mit kindeswohlgefährdenden Personen zu entwickeln bzw. auszubauen. Die Inhalte werden multimedial, in Form von Vorträgen, Arbeitsgruppen, Rollenspielen, Selbsterfahrungsteilen und Trainingselementen vermittelt.

Adressaten der Weiterbildung sind Fachmitarbeiter/innen aus sozialen Diensten, Erziehungsberatungsstellen oder vergleichbaren beruflichen Feldern.

Eine Zertifikation durch die VHS Stolberg und die Referenten ist bei entsprechender Vorbildung (Dipl. Soz.-Päd., Dipl. Soz.-Arb, Dipl.-Päd., Dipl.-Psych. inkl. entsprechende Bachelor- oder Master-Abschlüsse) möglich.

Die Bereitschaft, sich aktiv am Kursverlauf zu beteiligen und im eigenen beruflichen Umfeld die erlernten Kompetenzen auszuprobieren, wird vorausgesetzt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt. Die Anmeldung gilt für alle drei Kursblöcke.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem hier herunterladbaren Informationsflyer.

Der Pädagogische Ratgeber für Computer- und Konsolenspiele ist ein Projekt von ComputerProjekt Köln e. V. Verein für Medien, Bildung und Kultur (www.computerprojekt-koeln.de).

Daniel Heinz widmet sich dort in einem aktuellen Beitrag der neuen Smartphone App „Pokémon Go“, die ab heute auch in Deutschland erhältlich ist.

„Sie heißen Pikachu, Glumanda, Knofensa oder Rattfratz und lösen bei vielen Erwachsenen über 35 Jahren wahlweise Kopfschütteln, Achselzucken oder eine Abwehrhaltung aus. Bei Jüngeren, die damit sozialisiert wurden, sind sie allerdings überaus beliebt und damit untrennbar mit positiven Kindheitserinnerungen verbunden. Gemeint sind die berühmt-berüchtigten Pokémon. Und sie haben es wieder einmal geschafft, einen Hype auszulösen.
Bei der neuen kostenlosen App Pokémon Go verschmelzen Realität und Spiel. Auf einer Entdeckungstour durch das reale Umfeld können Pokémon entdeckt, gesammelt, in Arenen trainiert und in Wettbewerben gegen andere Teams eingesetzt werden. Um sie zu fangen, muss der Spieler jetzt also tatsächlich das heimische Sofa verlassen, sich bewegen und kooperieren.

Doch im Zuge der Veröffentlichung wurde auch Kritik in Form von Presseberichten mit reißerischen Überschriften laut.“  (weiter)