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Nach Schätzungen kommen in Deutschland jedes Jahr bis zu 10.000 Kinder mit lebenslangen Schädigungen zur Welt, weil die Mutter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken hat.
Die Schädigungen infolge von Alkoholkonsum der Mutter sind die häufigsten angeborenen geistigen und körperlichen Fehlentwicklungen, die nicht genetisch bedingt, sondern aktiv verursacht sind. Die Zahl der rund 4.000 Kinder, die mit dem Vollbild des sogenannten „Fetalen Alkoholsyndroms“ (FAS) geboren werden, ist etwa doppelt so hoch, wie die Zahl derer, die mit dem Down-Syndrom geboren werden. Es ist einfach noch zu wenig bekannt, welche massiven Behinderungen durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft auftreten können. Leider sind die Auswirkungen endgültig und nicht umkehrbar. Manchmal ist Nichtwissen die Ursache, ganz oft leider aber auch einfach nur Sorglosigkeit. Und diese Gefahr ist zu 100 Prozent vermeidbar.
Wieviel Alkohol in der Schwangerschaft ist gefahrlos erlaubt?
Es gibt keinen Grenzwert bis zu dem Alkohol für das ungeborene Kind unschädlich ist. Jedes Glas Wein, Bier oder Sekt in der Schwangerschaft kann eines zu viel sein: Experten und Selbsthilfegruppen warnen daher vor jeglichem Alkoholkonsum während dieser Zeit. Dennoch trinken etwa 15 bis 30 Prozent der Schwangeren wiederholt wissentlich Alkohol.
Warum ist schon eine geringe Menge so schädlich?
Als Zellgift schädigt Alkohol den Embryo und Fetus ganz direkt, da es die Plazenta leicht überwindet. Nach dem Genuss ist der Alkoholspiegel von Mutter und Kind in allerkürzester Zeit gleich hoch. Das Ungeborene baut die Giftstoffe aber erheblich langsamer ab als die Mutter, da seine unreife Leber noch nicht ausreichend Enzyme produziert, die den Alkohol wieder abbauen können. Deshalb muss Alkohol in der Schwangerschaft tabu sein!
Welche Schädigungen können entstehen?
Alkohol stört das Wachstum sowie die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Die Entwicklung der betroffenen Kinder erfolgt motorisch, sprachlich und intellektuell viel langsamer als sonst. Das abstraktes Denken, die Lernfähigkeit, die Aufmerksamkeit und die Konzentration sind oft eingeschränkt. Hyperaktivität und ein durchschnittlicher IQ von nur 70 sind häufig. Die Kinder stören in der Schule, überschreiten Grenzen und sind oft distanzlos. Sie haben lebenslang Probleme und sind vielen Anforderungen ohne Hilfe nicht gewachsen. Solche Schäden sind noch viel häufiger als die sichtbaren körperlichen Veränderungen wie zu tief sitzende Ohren, extrem schmale Oberlippe und sehr kleine Augen und Nase. Diese typischen körperlichen Merkmale entstehen, wenn die Mutter in der kurzen Phase, in der das Gesicht gebildet wird, Alkohol trinkt.
Daneben gibt es eine Vielzahl weniger auffälliger Schädigungen, die das Kind jedoch ebenfalls ein Leben lang beeinträchtigen können.
Und man kann gar nichts mehr machen, wenn es passiert ist?
Die Schädigungen sind irreversibel – ein Leben lang. Natürlich gibt es Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern und Kinder durch Selbsthilfegruppen, durch Gesundheitsamt und Jugendamt etc. Man bekommt z.B. Hinweise und Hilfen zur Beantragung einer Pflegestufe für FAS-Patienten und vieles mehr.
Weitere Informationen und Unterstützung gibt es bei FASD-Deutschland e.V.: www.fasd-deutschland.de
Weitere Aktionen in der StädteRegion Aachen:
Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen und das Gesundheitsamt der StädteRegion sind in Planungen für eine Projektwoche im Frühjahr 2017 zum Thema Alkohol in der Schwangerschaft. Für Schulklassen soll es eine interaktive Ausstellung geben verbunden mit Vorträgen für Eltern und für Menschen unterschiedlicher Fachrichtungen, die beruflich involviert sind.
Prävention von sexuellen Übergriffen in Vereinen und Verbänden
„Kinder- und Jugendarbeit…aber sicher!“
Prävention von sexuellen Übergriffen in Vereinen und Verbänden
Die Ausschreibung mit den Terminen, Veranstaltungsort und Tagungsgebühr (ohne Übernachtung) können Sie hier herunterladen.
Für eine gewünschte Übernachtung müssten Sie selbst sorgen. Es gibt aber sehr nette und auch preisgünstige Zimmer im Tagungshaus.
Noch mehr Infos finden Sie unter http://www.ajs.nrw.de/sexualisierte-gewalt/kinder-und-jugendarbeit-aber-sicher/weiterbildung/ .
Und hier können Sie sich anmelden: http://www.ajs.nrw.de/veranstaltung/26/aber-sicher-2017/
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an die AJS; Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS)
Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V.
Poststr. 15 – 23
50676 Köln
Tel 0221.92 13 92 – 17
Fax 0221.92 13 92 – 44
www.ajs.nrw.de
Aktion „Stark statt Breit“ – MOVE Fortbildung
Suchthilfe Aachen bietet Fortbildung MOVE an
Die Suchthilfe Aachen bietet am 22. und 23. November sowie am 12. Dezember, jeweils von 9 bis 17 Uhr in ihren Räumlichkeiten die Fortbildung „MOVE – motivierende Kurzintervention“ an. Das dreitägige Fortbildungsangebot findet statt im Rahmen der Kampagne „Stark statt breit“ des Arbeitskreises Suchtprävention in der StädteRegion Aachen. Sie beinhaltet zwölf Bausteine, in denen Grundlagen zum Thema Cannabis vorgestellt sowie motivierende Gesprächstechniken zum Umgang mit konsumierenden Jugendlichen trainiert werden. Es sind noch Restplätze für Interessierte aus Einrichtungen im Stadtgebiet Aachen frei.
Selbst- und Fremdwahrnehmung unterscheiden sich
Im Jahr 2012 hat in Deutschland jeder dreizehnte Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren (7,8 Prozent) mindestens schon einmal im Leben Cannabis zu sich genommen. Etwa 10% der regelmäßigen Cannabiskonsumenten entwickeln eine Abhängigkeit. Bei denen, die jung beginnen, steigt das Risiko der Abhängigkeitsentwicklung um das sechsfache an. Nicht selten haben starke Cannabiskonsumenten zusätzlich Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen und Depressionen. Jugendlicher Cannabiskonsum kann auch die Schulentwicklung negativ beeinflussen, bis hin zur Schulverweigerung oder dem Schulabbruch, mit entsprechenden lebenslangen Auswirkungen. „Solange jedoch keine unangenehmen Folgen auftreten, definieren sich konsumierende Jugendlichen in der Regel nicht als suchtgefährdet“, weiß Yvonne Michel, Fachkraft für Suchtprävention. „Sie nutzen daher freiwillig kaum institutionellen Beratungsangebote, wie die der Suchthilfe Aachen.“ Erwachsene Bezugspersonen wie Lehrer, Schulsozialarbeiter oder Jugendbetreuer schätzen die Situation oft anders ein und sorgen sich um ihre Schützlinge. Sie wissen, dass Maßnahmen notwendig sind, um der Entwicklung von gesundheitlichen Schäden oder einer Abhängigkeit vorzubeugen.
Kurze Gespräche zur Förderung der Veränderungsbereitschaft
Hier setzt MOVE an. In der Fortbildung lernen Multiplikatoren, bestehende Gesprächssituationen in ihren Einrichtungen – da wo sich die Jugendlichen ohnehin aufhalten – effektiver zu nutzen. Eine besondere Bedeutung bekommen dabei kurze Gespräche „zwischen Tür und Angel“, die oft hilfreicher sind, als lange Beratungseinheiten. Das Konzept MOVE basiert auf den Grundlagen des motivational interviewing nach Miller und Rollnick sowie auf dem Modell zur Entstehung von Motivation nach Prochaska und DiClemente.
Information:
Fortbildung MOVE – motivierende Kurzintervention
am 22. und 23. November sowie
am 12. Dezember 2016,
jeweils 9 bis 17 Uhr
Ort: Suchthilfe Aachen, Fachstelle für Suchtprävention, Hermannstr. 14, 52062 Aachen
Kosten: 150 Euro (inklusive Verpflegung, Fortbildungsmaterialien und Zertifikat)
Anmeldeschluss: 11. November 2016
Anmeldung: Yvonne Michel, michel@suchthilfe-aachen, Telefon: 0241/41356130
Aktion „Kiff dich nicht weg!“
Aktionszeitraum von Herbst 2016 bis Frühjahr 2017
28.09.2016, 19.30 bis 21.30 Uhr: „Klar im Kopf“- Jugendliche und Cannabis
Informationsabend für Eltern und pädagogische Fachkräfte
Ort: Realschule, Raum A 04, Tittelsstr. 63, 52146 Würselen
Kosten: keine
Informationen/Anmeldungen: Jugendamt Stadt Würselen, Nathalie Thomé, Tel.: 02405/67-223, nathalie.thome@wuerselen.de
06.10.2016, 13 bis 17 Uhr: Schulung zum Cannabiskoffer
Vorstellung interaktiver Methoden der Cannabisprävention zum Einsatz in Schulen und in der Jugendarbeit. Die Fortbildung ist bereits ausgebucht.
Ort: Suchtberatung “Baustein“ Alsdorf, Otto-Wels-Straße 15a, 52477 Alsdorf
Informationen für Interessierte: Jugendamt Alsdorf, Agnes Migenda, Tel.: 02404/50406, agnes.migenda@alsdorf.de
22., 23.11. sowie 12.12.2016, je 9 bis 17 Uhr: MOVE – Motivierende Kurzintervention bei Cannabiskonsumenten
Fortbildung zur Verbesserung der Gesprächsführung im Kontakt mit konsumierenden Menschen nach den Grundlagen des motivational interviewings (Miller/Rollnick)
Ort: Suchthilfe Aachen, Hermannstr. 14, 52062 Aachen
Kosten: 150,- Euro (inkl. Verpflegung)
Informationen/Anmeldung: Suchthilfe Aachen, Yvonne Michel,
Tel.: 0241/41356130, michel@suchthilfe-aachen.de
Weitere Informationen zur Aktion des des Arbeitskreises Suchtvorbeugung in der StädteRegion Aachen finden Sie unter http://blog.suchthilfe-aachen.de
sowie unter https://www.imblick.info/aktion-stark-statt-breit/
Aktion „Kiff dich nicht weg!“
Gemeinsam stark gegen den Missbrauch von Cannabis
Cannabis meistgenutzte illegale Droge
Von Cannabis versprechen sich gleichermaßen jugendliche wie erwachsene Konsumenten Beruhigung, Entspannung, Heiterkeit, manchmal auch die Linderung von seelischen oder körperlichen Schmerzen. Im Jahr 2012* hat in Deutschland jeder dreizehnte Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren (7,8 Prozent) mindestens schon einmal im Leben Cannabis zu sich genommen. 5,6 Prozent der 12- bis 17-Jährigen konsumierten in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis, 1,3 Prozent davon regelmäßig. Etwa 10% der regelmäßigen Cannabiskonsumenten entwickeln eine Abhängigkeit. Bei denen, die jung beginnen, steigt das Risiko der Abhängigkeitsentwicklung um das sechsfache an. Nicht selten haben starke Cannabiskonsumenten zusätzlich Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen und Depressionen. Jugendlicher Cannabiskonsum kann auch die Schulentwicklung negativ beeinflussen, bis hin zur Schulverweigerung oder dem Schulabbruch, mit entsprechenden lebenslangen Auswirkungen.
Der Arbeitskreis stellt sich vor:
–
* http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/illegale-drogen/cannabis/situation-in-deutschland.html, abgerufen am 12.09.2016
Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 09. September
Foto: WoGi – Fotolia
Nach Schätzungen kommen in Deutschland jedes Jahr bis zu 10.000 Kinder mit lebenslangen Schädigungen zur Welt, weil die Mutter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken hat.
Die Schädigungen infolge von Alkoholkonsum der Mutter sind die häufigsten angeborenen geistigen und körperlichen Fehlentwicklungen, die nicht genetisch bedingt, sondern aktiv verursacht sind. Die Zahl der rund 4.000 Kinder, die mit dem Vollbild des sogenannten „Fetalen Alkoholsyndroms“ (FAS) geboren werden, ist etwa doppelt so hoch, wie die Zahl derer, die mit dem Down-Syndrom geboren werden. Es ist einfach noch zu wenig bekannt, welche massiven Behinderungen durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft auftreten können. Leider sind die Auswirkungen endgültig und nicht umkehrbar. Manchmal ist Nichtwissen die Ursache, ganz oft leider aber auch einfach nur Sorglosigkeit. Und diese Gefahr ist zu 100 Prozent vermeidbar.
Wieviel Alkohol in der Schwangerschaft ist gefahrlos erlaubt?
Es gibt keinen Grenzwert bis zu dem Alkohol für das ungeborene Kind unschädlich ist. Jedes Glas Wein, Bier oder Sekt in der Schwangerschaft kann eines zu viel sein: Experten und Selbsthilfegruppen warnen daher vor jeglichem Alkoholkonsum während dieser Zeit. Dennoch trinken etwa 15 bis 30 Prozent der Schwangeren wiederholt wissentlich Alkohol.
Warum ist schon eine geringe Menge so schädlich?
Als Zellgift schädigt Alkohol den Embryo und Fetus ganz direkt, da es die Plazenta leicht überwindet. Nach dem Genuss ist der Alkoholspiegel von Mutter und Kind in allerkürzester Zeit gleich hoch. Das Ungeborene baut die Giftstoffe aber erheblich langsamer ab als die Mutter, da seine unreife Leber noch nicht ausreichend Enzyme produziert, die den Alkohol wieder abbauen können. Deshalb muss Alkohol in der Schwangerschaft tabu sein!
Welche Schädigungen können entstehen?
Alkohol stört das Wachstum sowie die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Die Entwicklung der betroffenen Kinder erfolgt motorisch, sprachlich und intellektuell viel langsamer als sonst. Das abstraktes Denken, die Lernfähigkeit, die Aufmerksamkeit und die Konzentration sind oft eingeschränkt. Hyperaktivität und ein durchschnittlicher IQ von nur 70 sind häufig. Die Kinder stören in der Schule, überschreiten Grenzen und sind oft distanzlos. Sie haben lebenslang Probleme und sind vielen Anforderungen ohne Hilfe nicht gewachsen. Solche Schäden sind noch viel häufiger als die sichtbaren körperlichen Veränderungen wie zu tief sitzende Ohren, extrem schmale Oberlippe und sehr kleine Augen und Nase. Diese typischen körperlichen Merkmale entstehen, wenn die Mutter in der kurzen Phase, in der das Gesicht gebildet wird, Alkohol trinkt.
Daneben gibt es eine Vielzahl weniger auffälliger Schädigungen, die das Kind jedoch ebenfalls ein Leben lang beeinträchtigen können.
Und man kann gar nichts mehr machen, wenn es passiert ist?
Die Schädigungen sind irreversibel – ein Leben lang. Natürlich gibt es Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern und Kinder durch Selbsthilfegruppen, durch Gesundheitsamt und Jugendamt etc. Man bekommt z.B. Hinweise und Hilfen zur Beantragung einer Pflegestufe für FAS-Patienten und vieles mehr.
Weitere Informationen und Unterstützung gibt es bei FASD-Deutschland e.V.: www.fasd-deutschland.de
Weitere Aktionen in der StädteRegion Aachen:
Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen und das Gesundheitsamt der StädteRegion sind in Planungen für eine Projektwoche im Frühjahr 2017 zum Thema Alkohol in der Schwangerschaft. Für Schulklassen soll es eine interaktive Ausstellung geben verbunden mit Vorträgen für Eltern und für Menschen unterschiedlicher Fachrichtungen, die beruflich involviert sind.
Ausbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft
2017 findet in der StädteRegion Aachen wieder eine Qualifizierte Weiterbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII statt.
Kindeswohlgefährdung nimmt in der Arbeit der freien und öffentlichen Jugendhilfe nicht erst seit der Einführung des so genannten Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 einen immer größeren Raum ein. §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) erfordert von den Fachkräften Qualifikationen, Kindeswohlgefährdung zu erkennen, d.h. Gefährdungspotentiale einschätzen zu können und auf Hilfen hinzuwirken bzw. sie anbieten zu können.
Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt die Fachkraft vor Ort in der Risikoeinschätzung und im weiteren Prozess bei der Zusammenarbeit mit den beteiligten Kindern/Jugendlichen, ihren Personensorgeberechtigten und bei der Kooperation mit beteiligten Helfersystemen.
Das Curriculum liefert die aktuellen, fachlichen Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung und vermittelt die erforderlichen Kompetenzen zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“, wie sie im §8a des SGB VIII und in §4 KKG des so genannten Bundeskinderschutzgesetzes gefordert wird. Die Fortbildung unterstützt die Teilnehmer/innen darin, ihre Professionalität als fallführende Fachkraft in der Arbeit mit kindeswohlgefährdenden Personen zu entwickeln bzw. auszubauen. Die Inhalte werden multimedial, in Form von Vorträgen, Arbeitsgruppen, Rollenspielen, Selbsterfahrungsteilen und Trainingselementen vermittelt.
Adressaten der Weiterbildung sind Fachmitarbeiter/innen aus sozialen Diensten, Erziehungsberatungsstellen oder vergleichbaren beruflichen Feldern.
Eine Zertifikation durch die VHS Stolberg und die Referenten ist bei entsprechender Vorbildung (Dipl. Soz.-Päd., Dipl. Soz.-Arb, Dipl.-Päd., Dipl.-Psych. inkl. entsprechende Bachelor- oder Master-Abschlüsse) möglich.
Die Bereitschaft, sich aktiv am Kursverlauf zu beteiligen und im eigenen beruflichen Umfeld die erlernten Kompetenzen auszuprobieren, wird vorausgesetzt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt. Die Anmeldung gilt für alle drei Kursblöcke.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem hier herunterladbaren Informationsflyer.
Elternkurs KINDER IM BLICK
Wenn Eltern sich trennen verändert sich vieles, auch für die Kinder. Sie brauchen in dieser Zeit besonders viel Zuwendung, um den Übergang in den neuen Lebensabschnitt gut zu bewältigen.
Das ist für die meisten Eltern nicht leicht. Vielfältige Probleme, Konflikte mit dem anderen Elternteil und mehr Stress fordern Kraft, Zeit und Nerven, so dass häufig die Kinder aus dem Blickfeld geraten und das eigene Wohlbefinden leidet.
Dieser praktisch orientierte und wissenschaftlich fundierte Kurs behandelt drei grundlegende Fragen:
Der Kurs umfasst sieben Treffen à 3 Stunden in gemischten Kleingruppen und wird von einem professionellen Zweierteam geleitet: Frau Anne Ruland, Katholische Beratungsstelle Alsdorf und Frau Barbara Wahl, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der StädteRegion Aachen.
Nächster Kursbeginn:
Mittwoch, 07. September 2016, 14-tägig (nicht in den Herbstferien),
18:00 – 21:00 Uhr
Veranstaltungsort: Kath. Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Alsdorf
Für Anmeldungen und weitere Information:
Tel.: 0 24 07 – 55 91 800
barbara.wahl@staedteregion-aachen.de
Pokémon Go unter der pädagogischen Lupe
Der Pädagogische Ratgeber für Computer- und Konsolenspiele ist ein Projekt von ComputerProjekt Köln e. V. Verein für Medien, Bildung und Kultur (www.computerprojekt-koeln.de).
Daniel Heinz widmet sich dort in einem aktuellen Beitrag der neuen Smartphone App „Pokémon Go“, die ab heute auch in Deutschland erhältlich ist.
„Sie heißen Pikachu, Glumanda, Knofensa oder Rattfratz und lösen bei vielen Erwachsenen über 35 Jahren wahlweise Kopfschütteln, Achselzucken oder eine Abwehrhaltung aus. Bei Jüngeren, die damit sozialisiert wurden, sind sie allerdings überaus beliebt und damit untrennbar mit positiven Kindheitserinnerungen verbunden. Gemeint sind die berühmt-berüchtigten Pokémon. Und sie haben es wieder einmal geschafft, einen Hype auszulösen.
Bei der neuen kostenlosen App Pokémon Go verschmelzen Realität und Spiel. Auf einer Entdeckungstour durch das reale Umfeld können Pokémon entdeckt, gesammelt, in Arenen trainiert und in Wettbewerben gegen andere Teams eingesetzt werden. Um sie zu fangen, muss der Spieler jetzt also tatsächlich das heimische Sofa verlassen, sich bewegen und kooperieren.
Doch im Zuge der Veröffentlichung wurde auch Kritik in Form von Presseberichten mit reißerischen Überschriften laut.“ (weiter)
Drogen- und Suchtbericht 2016 vorgestellt
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, stellte gerade den „Drogen- und Suchtbericht 2016“ der Öffentlichkeit vor.
„Die Präventionsmaßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung: Der Pro-Kopf-Konsum von reinem Alkohol ist seit 1980 um fast 3 Liter zurückgegangen. Auch jugendliches Rauschtrinken nimmt ab. Gerade die zielgerichteten Maßnahmen, die sich speziell an Kinder und Jugendliche wenden, werden gut angenommen. Doch obwohl es in den vergangenen Jahren einen deutlichen Rückgang zu verzeichnen gab, werden immer noch jedes Jahr mehr als 15.000 Fälle von Krankenhauseinweisungen aufgrund von Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren registriert. Beim Tabakkonsum ist die Entwicklung aus gesundheitlicher Sicht ebenfalls positiv. Zwar rauchen immer noch knapp 25 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, doch der Trend ist rückläufig. Bei den 12-17-Jährigen sind es nur noch 7,8 Pro-zent. Ein historischer Tiefstand. Es zeigt: Rauchen ist zunehmend ‚OUT‘! – ‚IN‘ sind hingegen das Internet und Computerspiele. Hier gilt es auf mögliche Nebenwirkungen dieser wichtigen Technologien hinzuweisen. Bereits heute sind etwa 560.000 Menschen in Deutschland ‚onlinesüchtig‘. Der Ausgleich zwischen digitaler und analoger Welt ist einer der Schlüssel, um Abhängigkeiten wirksam vorzubeugen.“
Und weiter:
„Gerade beim Thema Alkohol zeigt sich, dass Erwachsene leider nicht immer gute Vorbilder sind. Viel zu häufig werden die Risiken des Alkohols in der Gesellschaft verharmlost. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten, damit ein gesellschaftliches Umdenken stattfindet. (..)“
Den ganzen Bericht der Bunderegierung findet man auf der Internetseite der Drogenbeauftragten unter:
http://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2016-02/dsb-2016.html
Ratgeberportal bussgeldkatalog.com informiert über Jugendschutz
So wurde erst kürzlich ein Ratgeber zum Thema „Jugendschutz“ veröffentlicht.
Der Ratgeber befasst sich mit den drohenden Strafen sowie so wie Zusatzinformationen zu verschiedensten Jugendschutzthemen (z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Glücksspiel, Alkohol, uvm…).
Das Angebot versteht sich zudem als nicht kommerziell und wird stetig ausgebaut und regelmäßig aktualisiert.
Hier geht es zum Jugendschutz Ratgeber: http://www.bussgeldkatalog.com/jugendschutz/