Egal ob man eine Krabbelgruppe oder einen Kurs für kreativen Kindertanz in der Nähe des Wohnortes sucht: Das Online-Portal „Familien-Navi“ bietet viele Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten für Familien.

Dort ist vieles zu finden, was von der Schwangerschaft bis zum Schuleintritt wichtig ist. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen sammelt im Familien-Navi die Angebote in Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath.

Zusätzlich bietet eine Umkreissuche einen Blick auf Angebote in angrenzenden Städten und Gemeinden, denn auch Städte wie Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen bieten das Familien-Navi ebenfalls an oder ziehen bald nach.

Nicht nur für die Familien ist das Portal hilfreich. Auch für Jugendämter oder Beratungsstellen ist es ein gutes Werkzeug, um einen besseren Überblick über Angebote und Einrichtungen zu erhalten und nach Bedarf möglichst passgenau vermitteln zu können.

Gefördert wird das Projekt NRW-weit von der Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Derzeit sorgt das Coronavirus allgemein für viel Unsicherheit.

Was ist der aktuelle Stand? Welche Einrichtungen werden ggf. kurzfristig geschlossen? Wo gibt es Anlaufstellen? Wie muss ich mich verhalten? Welche Handlungsempfehlungen gibt es?

Täglich tagen die Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen. Kontinuierlich berichten sie der Öffentlichkeit über ihre Arbeit und den aktuellen Stand.

Alle Informationen dazu findet man auf der Internetseite der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de.

Die StädteRegion Aachen berichtet und informiert auch auf Facebook, unter: www.facebook.com/StaedteRegion.Aachen

Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 gibt das Robert-Koch-Institut: bitte hier oder auf die Grafik klicken.

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu den Aufgaben gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. (Hier klicken für weiterführende Informationen zum RKI)

 

Kinder und Jugendliche sind täglich Gefahren in unterschiedlichster Form ausgesetzt. Diese können sich in Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Misshandlung widerspiegeln.
Um Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, müssen alle Personen und Institutionen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und mit ihnen arbeiten, gut kooperieren und sich gegenseitig informieren und unterstützen.

Deshalb ist am 01.01.2012 das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) und mit ihm das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Kraft getreten.

Unter anderem wird dort im § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) auf die Beratungs- und Informationsaufgabe von sogenannten „Geheimnisträgern“ wie Beraterinnen und Berater, Ärztinnen und Ärzte sowie Lehrpersonen bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung verwiesen.

Im Rahmen des Projektes „Schau` hin und tu` was!“ haben die Jugendämter in der Städteregion Aachen einen Flyer zur Kooperation im Kinderschutz entworfen, den man hier herunterladen kann. Der Flyer beschreibt das gesetzlich im § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) festgelegte Verfahren, welches u.a. Ärztinnen und Ärzte durchlaufen sollen, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte von Kindeswohlgefährdungen bekannt werden.

Weiterhin wird in dem Flyer auf die Kinderschutzhotline für Ärztinnen und Ärzte verwiesen, unter der man eine Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen erhalten kann.

Bei Fragen zum Flyer, zum Verfahren oder zu konkreten Kinderschutzfragen kann man sich gerne an die Ansprechpartner in den Jugendämtern in der Städteregion Aachen wenden. Nachfolgend finden sie die stadtbezogenen Ansprechpartner, die auch auf der letzten Seite des Flyers genannt sind.

  • Stadt Aachen – Kinderschutzhotline: 0241/ 432-5151
  • Stadt Alsdorf – Sabine Weller: 02404/ 50433
  • Stadt Eschweiler – Stefan Pietsch: 02403/ 71287
  • Stadt Stolberg – Adnan Akyaman-Wagner: 02402/ 13340
  • Stadt Würselen – Dagmar van Heiss: 02405/ 67449
  • Stadt Herzogenrath – Norbert Latz: 02406/ 83507
  • StädteRegion Aachen für die Städte und Gemeinden Baesweiler, Roetgen, Simmerath und Monschau – Sekretariat Soziale Dienste: 0241/5198-2182

Am 23. September 2019 haben fünf Migrantenorganisationen aus Alsdorf und Herzogenrath, darunter zwei Moscheevereine und drei Sportvereine, einen vorbildlichen Einsatz für den Kinder- und Jugendschutz gezeigt.

Im Beisein von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier unterzeichneten sie die „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72 SGB VIII“ mit ihren Jugendämtern der Städte Herzogenrath und Alsdorf.

Damit zeigen die Migrantenorganisationen vorbildlich, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Blick haben.

Im folgenden Video stellen sich die Migrantenorganisationen vor:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden