(StädteRegion Aachen) Es ist ein echter Meilenstein für die frühzeitige Erkennung von möglicher Kindeswohlgefährdung, so drückte es Dr. Gabriele Trost-Brinkhues aus. Die Leiterin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen zeigte sich erfreut, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und vier Krankenhäuser in der StädteRegion eine Rahmenvereinbarung zum Umgang mit möglicher Kindeswohlgefährdung unterzeichnet haben. Denn: „Die Schere zwischen Kindern, die mindestens ausreichend, wenn nicht gar überversorgt werden, und denen, die auf Hilfe angewiesen sind, geht immer weiter auseinander“, erklärte die Medizinerin.
Die Rahmenvereinbarung zwischen sechs Jugendämtern und vier Krankenhäusern im ehemaligen Kreis soll Abhilfe schaffen. Hierbei geht es darum, gemeinsam feste Strukturen bei der Erkennung einer möglichen Kindeswohlgefährdung festzulegen. Die einzelnen Jugendämter haben im Vorfeld der Vereinbarung mit dem jeweiligen Krankenhaus in ihrem Zuständigkeitsbereich verhandelt und sich auf eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt. „Die Vernetzung zum Schutz von Kindern ist im Bereich der StädteRegion bereits vorbildlich“, sagte Trost-Brinkhues. „Und jetzt schlagen wir ein neues Kapitel auf, bei dem wir auf bereits bewährte Strukturen zurückgreifen können. Der Gedanke der frühen Hilfen ist in den vergangenen Jahren immer weiter in den Vordergrund gerückt.“
Konkret sollen je nach Fall bestimmte Hilfsprogramme zum Beispiel für werdende Mütter angeboten werden. Fachkräfte in Krankenhäusern sollen dafür sensibilisiert werden zu erkennen, ob Kinder bzw. ihre Eltern spezielle Hilfe brauchen. „Durch diese Vernetzung rücken wir das Thema der potenziellen Gefährdung weiter in den Mittelpunkt“, sagte Elmar Wagenbach, geschäftsführender Vorstand des Eschweiler St.-Antonius-Hospitals, stellvertretend für sein Krankenhaus, das Medizinische Zentrum (MZ) der StädteRegion in Würselen, das Stolberger Bethlehem Gesundheitszentrum und die Eifelklinik St. Brigida Simmerath. Die Kooperation zwischen den Jugendämtern und den vier Krankenhäusern gilt ab 1. Januar 2013.