JEIN! Dies ist Abhängig vom Alter.

Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten, Mischgetränken oder Spirituosen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Unter 16-jährige dürfen keinen Alkohol kaufen, es sei denn, es wird von einer personensorgeberechtigten Person begleitet.

Abgabestellen wie z.B. Supermärkte, Tankstellen oder Kiosk sind unter Androhung von Strafe angehalten, dieser Vorschrift nachzukommen.

Das Gesetz im Wortlaut: § 9 JuSchG – Alkoholische Getränke

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