Kinder unter 14 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit weder Alkohol trinken, noch darf er an sie abgegeben werden.

Der Verzehr von Bier und Wein ist Jugendlichen erst im Alter von 14 und 15 Jahren und nur in Begleitung oder Aufsicht von personensorgeberechtigten Personen (Eltern) gestattet.

Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche Getränke trinken.

Hochprozentiger Alkohol, bzw. brandweinhaltige Getränke, wie z.B. Likör, Wodka oder Rum sind erst ab 18 Jahren erlaubt!

Das Gesetz im Wortlaut: § 9 JuSchG – Alkoholische Getränke

Auf ein Wort:  Alkoholkonsum bei Jugendlichen

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